W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeit Samstag MR

A
Admini
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ist die Arbeit an Samstagen generell MR des Betriebsrats? Je nach Arbeitsanfall soll an gewissen Samstag gearbeitet werden. Wie früh muß das angekündigt werden. Wo kann ich dazu etwas nachlesen. Hat jemand vielleicht eine BV wo eine solche Klausel korrekt formuliert drin steht. Kann an diesen Samstagen dann auch in Schichten gearbeitet werden? Vielen dank für Eure Hilfe.

4.74002

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

06.11.2006 um 12:29 Uhr

Der Samstag ist ein Werktag, demzufolge ist Samstagsarbeit auch nach dem ArbZG rechtens. Der BR hat aber nach §87 Abs.1 Ziff.2,3 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Schichtplänen, also solltet ihr das beste daraus machen und die Belastungen für die einzelnen MA gleichmäßig verteilen. Gilt denn ein Tarifvertrag?

A
Admini

06.11.2006 um 12:46 Uhr

Nein es gibt keinen Tarifvertrag oder dergleichen. Wo kann man etwas nachlesen wann diese Arbeit spätestens angekündigt werden muß. Kann die GF 2 Tage vorher ansagen das Samstag gearbeitet wird? Es handelt sich hierbei um 2 Samstage im Monat wo wir Arbeitsspitzen haben. Wenn der Betriebsrat dem dann zustimmt sollte es doch keine Probleme geben oder? Kann ich in einer BV Zeit vereinbaren wir kurzfristig solche Arbeit angekündigt werden kann oder ist das woanders gesetzlich geregelt?

Ihre Antwort