Erstellt am 05.11.2006 um 09:17 Uhr von Mona-Lisa
@zimba,
sowas gehört in einer BV geregelt und wird doch nur zum Thema, wenn ein AN aus dem Betrieb ausscheidet.
Der AG wird Minusstunden bei Ausscheiden des AN einfordern können. (oder habt ihr eine Flexivereinbarung?) Dabei wäre allerdings abzuklären, warum der AN in`s Minus
rutschen konnte.
Wurde er wegen Arbeitsmangel "geschickt"?
Erstellt am 05.11.2006 um 09:30 Uhr von zimba
@Mona-Lisa,
Eine Bekannte arbeitet im Einzelhandel.
1 Festangestellte und 3 Aushilfen kein BR.
Sie soll monatlich 100 Std. arbeiten, wird aber seit 5 Jahren ca. nur 90 Std. monatl. beschäftigt bei voller Bezahlung.
Dem entsprechend sieht ihr Zeitkonto aus und würde beim Ausscheiden ihr Gehalt bei weitem übersteigen.
Deshalb die Frage nach verjährung.
Erstellt am 05.11.2006 um 09:38 Uhr von Mona-Lisa
@zimba,
diese 100 Std. sind doch sicherlich in einem AV als Arbeitszeit festgehalten?
Ich meine, dass hier von einer Verjährung gar nicht die Rede sein kann. Der AG bezahlt die vereinbarte Arbeitszeit. Wenn er sie nicht von der AN verlangt , ist das sein Bier und kann nicht irgendwann von der AN eingefordert werden.
Vor allem nicht, wenn das schon 5 Jahre so akzeptiert wird!
Erstellt am 05.11.2006 um 09:53 Uhr von zimba
@Mona-Lisa,
die Arbeitszeit ist vertraglich geregelt und da sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt, wäre das ein Problem des AG.
Das ist auch meine Vorstellung.
Danke Dir.
Erstellt am 05.11.2006 um 20:52 Uhr von Peter S.
§§293ff BGB Annahmeverzug
Schaut mal nach, gilt in diesem Fall.
Erstellt am 05.11.2006 um 23:09 Uhr von Kölner
@zimba
Es könnte noch ein TV gelten, der Regelungen diesbezüglich enthält...