Minusstunden - verjähren auch Minusstunden oder nur Überstunden ?
morgen allen, angesammelte Überstunden verjähren nach einer gewissen Frist. Frage: Gilt das gleiche auch für Minusstunden?
Community-Antworten (6)
05.11.2006 um 10:17 Uhr
@zimba, sowas gehört in einer BV geregelt und wird doch nur zum Thema, wenn ein AN aus dem Betrieb ausscheidet.
Der AG wird Minusstunden bei Ausscheiden des AN einfordern können. (oder habt ihr eine Flexivereinbarung?) Dabei wäre allerdings abzuklären, warum der AN in`s Minus rutschen konnte. Wurde er wegen Arbeitsmangel "geschickt"?
05.11.2006 um 10:30 Uhr
@Mona-Lisa, Eine Bekannte arbeitet im Einzelhandel. 1 Festangestellte und 3 Aushilfen kein BR. Sie soll monatlich 100 Std. arbeiten, wird aber seit 5 Jahren ca. nur 90 Std. monatl. beschäftigt bei voller Bezahlung. Dem entsprechend sieht ihr Zeitkonto aus und würde beim Ausscheiden ihr Gehalt bei weitem übersteigen. Deshalb die Frage nach verjährung.
05.11.2006 um 10:38 Uhr
@zimba, diese 100 Std. sind doch sicherlich in einem AV als Arbeitszeit festgehalten? Ich meine, dass hier von einer Verjährung gar nicht die Rede sein kann. Der AG bezahlt die vereinbarte Arbeitszeit. Wenn er sie nicht von der AN verlangt , ist das sein Bier und kann nicht irgendwann von der AN eingefordert werden. Vor allem nicht, wenn das schon 5 Jahre so akzeptiert wird!
05.11.2006 um 10:53 Uhr
@Mona-Lisa, die Arbeitszeit ist vertraglich geregelt und da sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt, wäre das ein Problem des AG. Das ist auch meine Vorstellung. Danke Dir.
05.11.2006 um 21:52 Uhr
§§293ff BGB Annahmeverzug Schaut mal nach, gilt in diesem Fall.
06.11.2006 um 00:09 Uhr
@zimba Es könnte noch ein TV gelten, der Regelungen diesbezüglich enthält...
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