Manuelle Zeitdatenerfassung
Hallo,
bei uns gibt es eine BV zur Zeitdatenerfassung per Terminals und SAP. Der Arbeitgeber möchte jetzt jedoch das diejenigen Mitarbeiter die ihre Zeiterfassungskarte vergessen haben sich beim Werkschutz melden und dieser die Kommen-bzw. Gehen Zeit in einer Liste manuell festhält. Ist dies zulässig, bzw. ist dies nicht mitbestimmungspflichtig nach §87 ?? Wer kann mir hierzu Informationen geben ???
Community-Antworten (5)
02.11.2006 um 09:35 Uhr
In die BV zur Zeiterfassung gehört auch eine Regelung bei "Störfällen" wie Karte vergessen. Solltet ihr mit in die BV aufnehmen.
Das der AG diese Zeiten irgendwie manuell erfassen will, finde ich durchaus nachvollziehbar. Aber vielleicht habt ihr andere Lösungen als den Werkschutz.
02.11.2006 um 09:41 Uhr
Also müßten wir wenn wir das nicht in der BV geregelt haben, diese vorgehensweise so akzeptieren und können auch nicht nach §87 widersprechen ?
02.11.2006 um 10:53 Uhr
die manuelle erfassung die hier erfolgt wenn die karte vergessen wurde ist keine maßnahme die nach § 87 BetrVG der mitbestimmung unterliegt.
02.11.2006 um 11:24 Uhr
Verhalten im Betrieb?
Ich gebe aber zu, das zu Grunde liegende Problem noch nicht identifiziert zu haben.
03.11.2006 um 11:59 Uhr
Vielleicht ist das Problem darin begründet, wie bei Präsi der Werksschutz aussieht...... strenge Männer in schwarzen Uniformen. Da mag man schon nach Vermeidungsstrategien gegen das Vorreiten suchen.
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