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Einführung elektronische Zeiterfassung - gibt es die Möglichkeit einer Übergangsregelung?

S
Schubi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns soll eine elektronische Zeiterfassung eingeführt werden. Der Entwurf einer diesbezüglichen Betriebsvereinbarung wurde vom BR im Oktober erstellt und dem Arbeitgeber übergeben. Seither wird über Verhandlungen über diese BV gesprochen - aber es ist noch nichts passiert. Nun soll ab 1.1.2007 eine "Testphase" beginnen, wobei parallel die bisherige manuelle Anwesenheitsführung durchgeführt werden soll. Der BR ist der Auffassung, dass diese Testphase erst nach Abschluss der zugehörigen BV durchgeführt werden darf. Gibt es die Möglichkeit einer Übergangsregelung? Vielen Dank im voraus. Steffen

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Community-Antworten (3)

W
Werner

12.12.2006 um 08:18 Uhr

Hallo schubi, man könnte für die Testphase eine extra BV (Kurzversion) abschließen oder eine Regelabsprache treffen. Die eigentliche BV kann man dann während der Testphase abarbeiten.

L
Lotte

12.12.2006 um 08:36 Uhr

schubi, dass die elektronische Zeiterfassung der MB des BR unterliegt, heißt ja nicht, dass eine BV abgeschlossen werden muss, bevor eine Testphase anläuft. Richtig ist vielmehr, dass der BR dieser Testphase zustimmen muss. das kann er natürlich mit noch einer BV, die ich aber für überflüssig halte. Der BR kann dem AG auch mitteilen unter welchen Bedingungen er der Testphase zustimmt und dann kann es losgehen. Natürlich kann der BR die Testphase auch mit dem Hinweis auf die noch nicht beendeten Verhandlungen bezüglich der BV ablehnen.

S
Schubi

12.12.2006 um 08:40 Uhr

Liebe Lotte, lieber Werner,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Euere Antwort hat das bestätigt, was ich eigentlich auch vorhatte.

Mit freundlichen Grüßen Steffen

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