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Manuelle Verhaltens- und Leistungskontrolle bei nur wenigen - Wie bekommt ein BR hier am ehesten ran?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

aus einer Gruppe heraus, bei denen Arbeitsgebiete innerhalb der Gruppe verlagert wurden, haben sich einige - nicht alle- beschwert, dass es Ihnen jetzt zuviel wird.

Bei den beiden führt der Vorgesetzte jetzt eine Strichliste über die eingehenden Rechnungen, die zu bearbeiten sind. Der Rest der Arbeiten, die diese Kollegen haben, wird vorerst nicht betrachtet. Bei den anderen, die nichts gesagt haben und bei denen bei einigen auch Arbeit weggekommen ist, wird gar nichts gemacht.

Wie bekommt ein BR hier am ehesten ran

EDV Technik wird nicht benutzt.......manuelle Erfassung der Leistung

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Community-Antworten (12)

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ridgeback

24.10.2009 um 18:08 Uhr

Betriebsratten, eventuell über § 84 Abs. 1 S. 1 BetrVG.

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Lotte

24.10.2009 um 18:45 Uhr

ridgeback, 84? Nicht § 85?

R
ridgeback

24.10.2009 um 18:54 Uhr

Lotte, § 84 Beschwerderecht (1) 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. 2Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Nach § 84 Abs. 1 S. 1 BetrVG kann sich der Arbeitnehmer bei den zuständigen Stellen des Betriebs beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von anderen Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt, ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt.

§ 85 BetrVG ergänzt das individuelle Beschwerdeverfahren nach § 84 BetrVG durch ein sog. „kollektives Beschwerdeverfahren”

L
Lotte

24.10.2009 um 19:20 Uhr

ridgeback, wundere mich nur, weil der BR ja ran will und ich den § 84 bislang ausgelegt habe als Beschwerde beim Vorgesetzten oder sonstigen zuständigen Stelle des Betriebes (nicht BR, da ja extra noch steht, dass der BR teilnehmen kann) und den § 85 als Beschwerde beim BR, der dann tätig werden kann.

R
ridgeback

24.10.2009 um 19:26 Uhr

Lotte, muß ja nicht über die Beschwerdestelle laufen, für mich ist der BR auch eine zuständige Stelle.

B
betriebsratten

26.10.2009 um 18:40 Uhr

@ Ridgeback und Lotte

Schon klar...aber welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat es zu UNTERBINDEN

Ist doch derzeit klar dass der AG die Betroffenen ein bisschen mundtot machen möchte-zumal er die anderen eben nicht kontrolliert.....

Aber da keine EDV verwendet wird greift unsere BV nicht

L
Lotte

26.10.2009 um 19:28 Uhr

betriebsratten, wenn der AG die Beschwerde der AN nach § 85 BetrVG, die der BR entgegengenommen und für berechtigt erachtet hat, als belanglos erachtet, könnt Ihr die Einigungsstelle anrufen.

Ist der AG eigentlich seinen Pflichten gemäß § 90 BetrVG nachgekommen? Hier könnte sich der BR sonst auch noch mit ihm streiten.

P
pirat

26.10.2009 um 19:40 Uhr

@betriebsratten, IMHO.... eine Strichliste (mitarbeiterbezogene Leistungskontrolle ) erfüllt den Tatbestand einer mitbestimmungspflichtigen Massnahme nach § 87 Abs.1 ziff.6 BetrVG

B
betriebsratten

27.10.2009 um 11:17 Uhr

@pirat und lotte

Da heisst es 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;

Wenn nur Block und Kugelschreiber verwendet werden.....ist das schon eine Technische Einrichtung? Oder wie sonst drankommen?

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DonJohnson

27.10.2009 um 11:29 Uhr

@betriebsratten Ich bin da gänzlich anderer meinung als der Seemann. Hier ein MBR nach 87,1,6 zu sehen kann ich persönlich nciht nachvollziehen. Selbst beim eintragen in eine Excel Tabelle (wohl gemerkt lediglich Tabelle) entfacht IMHO noch nicht dieses MBR. In eine Access Datenbank allerdings oder in eine automatisch auswertende Excell Tabelle wäre dieses MBR gegeben.

Aber in deinem Fall wird das ja nicht einmal gemacht.

Auch ich sehe hier den 85er als bestes Mittel des BR, da im Fall wenn Fall eine Einigungsstelle immer Kosten für den AG ergeben.

Auch der Hinweis auf den 90er ist gut.

P
pirat

27.10.2009 um 12:13 Uhr

@betriebsratten und ich sehe es hier wie ein geschätzter Forumskollege.

http://www.br-forum.de/index.php?purl=/showquestion.html&qid=28847&qpage=&nav=search&theme=&keyword=strichliste&Site=BR-Forum&Menue=

wobei nicht unerwähnt bleiben sollte Fitting RN 224: "An den Begriff "technische Einrichtung" sind keine besonderen Anforderungen zu stellen. Er soll lediglich die MB nach Nr. 6 auf eine techn. Überwachung beschränken. Eine Überwachung durch Personen ... unterfällt ebenso wenig dem MBR nach Nr. 6 ... Das Gleiche gilt für organisatorische Maßnahmen des AG mit dem Ziel einer Leistungs- oder Verhaltenskontrolle der AN." Fitting schreibt allerdings auch, dass es seine Meinung ist, die im Widerspruch zu BAG und anderer Gerichte steht.

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DonJohnson

27.10.2009 um 12:18 Uhr

Pirat Fitting schreibt allerdings auch, dass es seine Meinung ist, die im Widerspruch zu BAG und anderer Gerichte steht. Danke ;-)))

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