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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung - bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung im Betrieb?

U
u.wesseloh
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ,Kann mir jemand sagen ob ich als Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung eine elektronischen Zeiterfassung im Betrieb habe ? Oder habe ich sogar Mitspracherecht ? Wenn ja,wo finde ich dieses Recht.Vielen Dank im Vorraus !!! Gruss U. Wesseloh

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Community-Antworten (4)

C
carrie

10.10.2007 um 23:25 Uhr

Hallo Ja du hast ein Mitspracherecht, § 87 Abs.1 Nr.6!

P
peterpanowski

11.10.2007 um 03:57 Uhr

Ja. Stimmt. Hast Du. Leider. Lass mich raten: Du hast - wie alle linken Drückeberger - was gegen Leistungsmessung, oder? Warum solltest Du sonst mitreden wollen? Klasse: Leistungsträger sollen faule Äpfel mitschleppen. Toll...

U
uhu

11.10.2007 um 11:13 Uhr

@wesseloh der BR hat nicht nur ein "Mitspracherecht" sonder ausdrückliche MITBESTIMMUNGSRECHTE. Diese sind im § 87 BetrVG explizit aufgeführt. In der Ziffer 6 des § 87 Abs.1 BetrVG ist die Mitbetsimmung des BR bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen (also gerade auch elektr. Zeiterfassung) geregelt, die zur Überwachung von Verhalten und Leistung der AN bestimmt sind. Zu diesem Thema gibt es auch eine Menge Musterbetriebsvereinbarungen.

@peter...nichtsdazugelerntimleben du hast wirklich mehr als ein Problem armer Wicht

W
Waschbär

11.10.2007 um 11:27 Uhr

Jo, das ist doch Sta. bei BR 2 ! Die Mitbestimmung bei Technischen Schickschank .... Besonders bei der Leistungs und Verhaltenskontrolle ........

Der Kern der MBR .... Das A und O, der BertVG .

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