Mitbestimmung - bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung im Betrieb?
Hallo ,Kann mir jemand sagen ob ich als Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung eine elektronischen Zeiterfassung im Betrieb habe ? Oder habe ich sogar Mitspracherecht ? Wenn ja,wo finde ich dieses Recht.Vielen Dank im Vorraus !!! Gruss U. Wesseloh
Community-Antworten (4)
10.10.2007 um 23:25 Uhr
Hallo Ja du hast ein Mitspracherecht, § 87 Abs.1 Nr.6!
11.10.2007 um 03:57 Uhr
Ja. Stimmt. Hast Du. Leider. Lass mich raten: Du hast - wie alle linken Drückeberger - was gegen Leistungsmessung, oder? Warum solltest Du sonst mitreden wollen? Klasse: Leistungsträger sollen faule Äpfel mitschleppen. Toll...
11.10.2007 um 11:13 Uhr
@wesseloh der BR hat nicht nur ein "Mitspracherecht" sonder ausdrückliche MITBESTIMMUNGSRECHTE. Diese sind im § 87 BetrVG explizit aufgeführt. In der Ziffer 6 des § 87 Abs.1 BetrVG ist die Mitbetsimmung des BR bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen (also gerade auch elektr. Zeiterfassung) geregelt, die zur Überwachung von Verhalten und Leistung der AN bestimmt sind. Zu diesem Thema gibt es auch eine Menge Musterbetriebsvereinbarungen.
@peter...nichtsdazugelerntimleben du hast wirklich mehr als ein Problem armer Wicht
11.10.2007 um 11:27 Uhr
Jo, das ist doch Sta. bei BR 2 ! Die Mitbestimmung bei Technischen Schickschank .... Besonders bei der Leistungs und Verhaltenskontrolle ........
Der Kern der MBR .... Das A und O, der BertVG .
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