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Mehrarbeitszuschlagszahlungs-Regelung

B
bitawie19
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gibt es ein Gesetz wo die bezahlung von überstunden geregelt ist, oder wird das nur mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt. Ich meine damit den prozentualen zuschlag pro stunde, Sonntag und Feiertag. z.b. Wochentags 25% Sonntags 50% Feiertags 100%

danke bitawie19

5.09602

Community-Antworten (2)

V
viktor

01.11.2006 um 13:29 Uhr

Die Zuschläge für Mehrarbeit sind ein typisches Betätigungsfeld der Tarifparteien.

siehe Stichworte: Tarifautonomie und Tarifvorbehalt im BetrVG

H
Hausmeister

01.11.2006 um 22:33 Uhr

Hi Bitawe. Die Bezahlung der Zuschläge hängt auch davon ab ob der Unternehmer noch im Arbeitgeberverband ist und den gültigen Manteltarifvertrag anerkennt. Ist er nicht mehr drin kann er diesen jederzeit Kündigen, aber nur wenn dann in zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ein Haustarifvertrag abgeschlossen wird. Wir stehen auch vor dieser leidligen Aufgabe. gruß hausmeister

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