Erstellt am 16.10.2014 um 15:15 Uhr von Nubbel
und was macht ihr dann mit den ganzen daten?
wenn es eins gibt würde ich den stand des überstundenkontos anfordern, aufgeschlüsselt nach geleistet, bezahlt und abgebummelt
Erstellt am 16.10.2014 um 15:51 Uhr von paula
Der BR sollte direkten Zugriff auf alle Personalsysteme haben, sich dann davon einen Datenabzug herstellen und einfach mal lustig auswerten..... NEIN!
Der AG soll Euch doch einfach die Berechnungsmethode darlegen und dann die Zahlen die eingegangen sind. Was soll denn diese Datensammelwut?
Erstellt am 16.10.2014 um 16:06 Uhr von Hoppel
@ seesee
Ist ja schön, was für Daten ihr so haben wollt. Von Datensparsamkeit habt ihr jedenfalls noch nichts gehört ... :-)
Aber Du wirst bestimmt begründen können, zu welchem Zweck diese Daten von Euch benötigt werden und was ihr damit anfangen wollt. Ohne Begründung würde ich als AG jedenfalls nichts von den aufgezählten Daten liefern.
Und was geht´s Euch eigentlich an, wer seit wann Krankengeld bezieht? Im Sinne des § 84 Abs.2 SGB IX braucht ihr diese Information definitiv NICHT!
Und wie das individuelle Krankengeld berechnet wird, ist im § 47 SGB V und auf jeder Seite einer Krankenkasse nachzulesen. Hier sind überhaupt keine Rechte/Pflichten eines BR tangiert; sprich ... das geht Euch doch überhaupt nichts an.
Erstellt am 16.10.2014 um 16:28 Uhr von Nubbel
naja hoppel, die Daten die der arbeitgeber gesammelt hat, die muss er rausrücken.
Erstellt am 16.10.2014 um 16:42 Uhr von Hoppel
Naja Nubbel, Deine Aussage "Daten die der arbeitgeber gesammelt hat, die muss er rausrücken" ist vollkommen daneben ...
Erstellt am 16.10.2014 um 16:55 Uhr von seesee
Also: wir haben große begründete Zweifel an dem kommunizierten Krankenstand, wir sind ja bei der Mannschaft und wissen ungefähr, wer krank ist. Wir haben auch Zweifel daran, dass die Berechnungsgrundlage korrekt ist (deshalb die Frage danach, wann Krankengeld bezogen wird). Wir wollen keine Berechnungsmethode für das Krankengeld, sondern für den Krankenstand selbst. Wir glauben einfach nicht, was uns mitgeteilt wird. Deshalb wollen wir belastbare Zahlen, die wir selbst auswerten können.
Der AG benutzt den Faktor "Hoher Krankenstand", um Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben: Der Krankenstand ist viel zu hoch, deshalb müssen wir Sparmaßnahmen einleiten und umstrukturieren... Das alles hier im Detail auszuführen, würde zu weit führen.
Erstellt am 16.10.2014 um 17:00 Uhr von seesee
Ach ja, wir müssen uns auch gerade darauf vorbereiten, dass im Zuge der Umstrukturierung Entlassungen geplant sind. Auch da wäre gut zu wissen, wer möglicherweise auf der Abschussliste steht (wegen hoher krankheitsbedingter Ausfallzeiten)... Unser GF wird übrigens gerade von den Gesellschaftern abgesägt, weil er Mist gebaut hat, und der kommissarisch eingesetzte GF hat große Pläne... Wir wissen, dass vieles geändert werden MUSS bei uns, sonst sind wir in 1 Jahr platt. Wir müssen trotzdem auf der Hut sein, dass alles mit rechten Dingen zu geht.
Erstellt am 16.10.2014 um 17:03 Uhr von paula
ehrlich: trotzdem sehe ich für deinen Zahlenfriedhof keine Grundlage! Der BR muss vom AG hier nicht in die Lage versetzt werden selber eine Berechnungsmatrix aufzusetzen. Noch dazu sind einige Sachen die Du hier forderst viel mehr als man zur Berechnung benötigt
Erstellt am 16.10.2014 um 17:09 Uhr von seesee
Hallo Paula, deshalb frage ich hier ja und habe die Anfrage des BR jetzt reduziert auf "belastbare Zahlen" und die Berechnungsmethode. Was der AG nun daraus macht und ob es uns reicht, um selbst abschätzen zu können, ob das genannte KPI stimmen kann, werden wir sehen. Danke Euch allen!
Erstellt am 16.10.2014 um 17:26 Uhr von Hoppel
@ seesee
Die von Euch geforderten Daten wird Euch der AG in diesem Umfang sicherlich nicht zur Verfügung stellen und auch nicht zur Verfügung stellen müssen! Außerdem habt ihr überhaupt keine Handhabe/Möglichkeit, die Datenqualität prüfen zu können.
Ich bin aber verwundert, dass ihr Informationsansprüche nicht am Thema "Arbeits-/ Gesundheitsschutz" aufhängt.
Fordert vom AG eine Übersicht, welche KollegInnen im Zeitraum der vergangenen 12 Monate länger als 6 Wochen AU waren. Diesen Anspruch könnt Ihr ganz problemlos auch gerichtlich durchsetzen!
Wenn der AG argumentiert, aufgrund des hohen Krankenstandes wären Sparmaßnahmen/Umstrukturierungen erforderlich, würde ich doch als BR den Hebel an der Ursache "Fehltage durch Krankheit" ansetzen und mich nicht von anderen Schauplätzen blenden lassen.
Fordert Euren AG auf, einen "Betrieblichen Gesundheitsbericht" anzufordern >
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gesundheitsvorsorge/betriebliche_gesundheitsfoerd/betrieblicher_gesundheitsberi.htm
Noch stärkere (Initiativ)Rechte als im Bereich "Arbeits- und Gesundheitsschutz" hat KEIN BR!
Unabhängig davon gibt´s hier Aufgaben vom Wirtschaftsausschuss zu erledigen. Gibt´s den? Falls ja, soll sich der um die wirtschaftlichen Daten kümmern. Wenn der AG jammert, sollte er die Gründe dafür ja auch belegen können.
Erstellt am 16.10.2014 um 18:16 Uhr von Nubbel
Naja Nubbel, Deine Aussage "Daten die der arbeitgeber gesammelt hat, die muss er rausrücken" ist vollkommen daneben ...
Antwort 5 Erstellt am 16.10.2014 um 16:42 Uhr von Hoppel 244897 Antwort bearbeiten
wenn der arbeitgeber daten sammelt um diese behauptung aufzustellen, warum sollte der br dann diese daten nicht erhalten?
gut das die igm das ähnlich daneben sieht
http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/18tippsfrdiebetriebsratsarbeit/185welcheinformationensolltederbetriebsrathaben.html
Erstellt am 16.10.2014 um 18:47 Uhr von gironimo
Ich würde ehrlich gesagt auch keine Zeit damit vergeuden um statistische Zahlen auszuwerten. Eher würde ich mit dem AG darüber diskutieren, ob an Hand der Arbeitsorganisation / Arbeitsbelastung usw. Maßnahmen getroffen werden können, den Krankenstand zu senken.
Da könnt Ihr wahrscheinlich konkrete Vorschläge machen.
Und wenn es um Arbeitsplatzabbau gehen sollte, wäre die Sozialauswahl anzuwenden (siehe KSchG). Aber vorher solltet Ihr konkrete Vorschläge im Sinne des § 92a BetrVG machen.
Erstellt am 16.10.2014 um 19:10 Uhr von Nubbel
wie willst du fundiert über belastung diskutieren wenn du die fakten nicht kennst?
Erstellt am 16.10.2014 um 21:22 Uhr von gironimo
Statistische Zahlen geben in dieser Angelegenheit selten Fakten preis.
Erstellt am 16.10.2014 um 21:39 Uhr von ganther
Nubbel dein link sieht aber auch nicht vor dass diese Zahlen die seesee ausgedacht vorgelegt werden müssen. Sicher muss man diskutierten können aber dafür braucht man diesen Blödsinn nicht