Erstellt am 31.10.2006 um 00:10 Uhr von Kölner
@Lala
Tschuldige, Lala, aber was wollt Ihr denn da beschliessen? Es kann doch wohl nicht sein, dass ein BR Dinge tut, die illegal sind.
Als AN würde ich Euch kräftig den Marsch blasen und Euch zum Rücktritt auffordern!
Lest mal § 77 Abs. 3 BetrVG, § 105 GewO, § 611 BGB, § 4 TVG - und dann stellt Ihr Euch die Frage, ob einzelvertragliche Regelungen zum Gehalt/BAT durch eine BV/Abmachung zwischen dem BR und AG gültig werden kann!
Achja: Und darüber sollten alle AN auf der regelmäßig (quartalsweise) stattfindenden Betriebsversammlung unterrichtet werden.
Erstellt am 31.10.2006 um 08:57 Uhr von Lala
Hallo Kölner, ich glaube, Du hast mich nicht richtig verstanden. Der AG hat uns auffgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Ich bin ganz Deiner Meinung, dass der AG dies auf der BV in den Raum stellen müßte.
Wenn der BR dazu gefragt wird, dann muß ich doch Vergleiche einholen.
Wir haben vor ca.2Jahren eine gGmbH gegründet und die BAT MA haben einen Widerspruch abgegeben, sodass sie im BAT geblieben sind und ein Sozialplan wurde erstellt. Vielleicht kann der AG es deshalb nicht so einfach ändern.
Meine Frage war, welches Risiko gehen wir mit dem TVöD ein.
Erstellt am 31.10.2006 um 09:07 Uhr von angelo
Habt Ihr bedacht das der BAT nicht weiter verhandelt wird, das demzufolge Euere MA auf demselben Stand der Gehälter bleiben? Demgegenüber im TvÖD Steigerungen vereinbart sind. Ich gehe davon aus Euer AG ist nicht im Arbeitgeberverband und demzufolge nicht tarifgebunden. Wenn der AG den TvÖD in Anwendung bringen will, kann er das mit jeder Neueinstellung individualrechtlich auch durchführen. Der BR hätte da nur die unsinnige Chance einer Einstellung nicht zuzustimmen. Habt Ihr denn einmal verglichen was für Euch besser ist?
Viel Erfolg angelo
Erstellt am 31.10.2006 um 09:13 Uhr von Kölner
@Lala
Warum soll man/frau vergleichen, wenn es nicht zu vergleichen gibt? Das ist doch Individualrecht!
Und wenn Ihr vor ca. 2 Jahren eine GmbH gegründet habt, ein BÜ stattgefunden hat (Ihr wart vermutlich ein e.V.), wie soll denn dann eine kollektivrechtliche Überführung einzelner AVs in den TVöD vonstatten gehen könne? - Gar nicht!
Deswegen meine ich auch, dass ein BR jegliche Verhandlungen darüber umsonst tätigt. Dem AG würde ich einen netten, aber bestimmten Brief dazu schreiben und die Belegschaft über ihre Rechte informieren.
@angelo
Der BAT wird vermutlich immer dann "besser" sein, wenn man noch Altersstufen zu erreichen hat, Kinder geplant sind und vielleicht auch das Urlaubsgeld und die Sonderzuwendung in die Beurteilung einbezogen werden.