Erstellt am 30.10.2006 um 10:22 Uhr von Bergmann
@ Mobo ,
wow,was manchen einfällt ! Ich hätte ein Vermögen verdienen können mit Urlaubstagen-Verkauf an Arbeitskollegen !
Aber mal Scherz bei Seite : Urlaub ist jedes Befreitsein von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung unter Fortzahlung der Vergütung .Urlaub (Erholungs-,Mutterschafts-,Bildungs-,etc) ist keine frei verfügbare Ware,sondern ist an der Person des Arbeitnehmers gebunden ! Somit nicht veräußerbar an Dritte , selbst als Schenkung nicht !
Erstellt am 30.10.2006 um 10:41 Uhr von JAV´ler
*lol* das sehe ich genau so!!!
Erstellt am 30.10.2006 um 10:47 Uhr von Mona-Lisa
Vorschlag meinerseits,
ein Mitarbeiter braucht dringend 500 €, wieviel Urlaubstage müsste er dafür verkaufen? ;-))
Mobo,
Natürlich völliger Schwachsinn! Was glaubst du, was das für Auswirkungen hätte.
Erstellt am 30.10.2006 um 10:53 Uhr von katjamo
Hallo,
was das für Auswirkungen hat weiß jeder! Aber das da die Geschäftsführung zugestimmt hat erschüttert uns. Wir lehnen das selbstverständlich ab, aber wir wissen es ja noch nicht mal offiziell.
Herzlichen Dank!
Erstellt am 30.10.2006 um 11:07 Uhr von Kölner
BUrlG könnte da helfen; vor allem die §§ 1,2, 7 und vor allem 13 BUrlG!
Erstellt am 30.10.2006 um 12:35 Uhr von waschbär
lasst sie ihn doch d. urlaub schenken ! und d. klagt ihr auf gleichbehandlung wegen dem AGG und mit etwas glück habt ihr alle 10 tage mehr urlaub !
nicht ganz ernst gemeint aber ..........
@ mona lisa , als ich noch einbundspecht war , wurden wirklich tage verkauft unter der hand z.b ein samstag in der kasserne hat 50 DM gebracht, ein wachdiensttag besonders am feiertag hat bis zu 150 DM gebracht. natürlich hat sowas keiner gemacht... da wir ja alle mehr als genug geld von der BW für d. dienst an der Waffe bekommen hatten
p.s für 500 € gebe ich dir grade mal 3 tage urlaub ohne anhängendes wochenende versteht sich und auch feiertage ans verlängerung zählen nicht .....
Erstellt am 31.10.2006 um 11:50 Uhr von paula
ich will ja jetzt nicht spielverderber sein. aber wenn der AG seine begründung ein wenig anpaßt kriegt er das noch gesetzeskonform hin...
Erstellt am 31.10.2006 um 11:56 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
wie könnte die "Anpassung" denn aussehen?
Erstellt am 31.10.2006 um 14:21 Uhr von paula
der urlaub der personalleiterin verfällt. ganz regulär nach BUrlG. und der neffe bekommt auf Grund individueller vereinbarung plötzlich für ein jahr 10 Tage zusätzlich. das wäre doch was. der AG muss nur den mund bezgl. abhängigkeit und motivlage halten....
Erstellt am 09.11.2006 um 13:57 Uhr von mobo
Hallo alle zusammen,
wir haben mit ihr gesprochen und sie hat alles zurückgezogen!!!
Geht doch oder?
Herzlichen Dank !
Mobo