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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anmeldefrist Teilzeitarbeit

G
Gritt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Jungs, hallo Mädels,

habe auch mal eine Frage. Eine Kollegin kommt ende 2007 aus dem Elternurlaub zurück und möchte nur noch Teilzeit arbeiten. Sie möchte nun wissen, ob es zwecks Wunsch einer Teilzeitarbeit eine spezielle Frist zur Meldung an den Arbeitgeber gibt. Hatten diesen Fall noch nicht und haben dahingehend auch in den Gesetzbüchern noch nichts gefunden.

So wie ich euch einschätze könnt ihr uns da sicher helfen. Danke schon mal.

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Community-Antworten (2)

C
Catweazle

28.10.2006 um 16:25 Uhr

Die Frist beträgt 3 Monate. Siehe dazu folgenden Link:

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__8.html

G
Gritt

28.10.2006 um 16:35 Uhr

Hallo Catweazle,

herzlichen Dank. Du hast uns sehr geholfen.

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