Hallo alle zusammen
Ich arbeite in einer großen Hilfsorganisation mit einem Tarifvertrag der auf einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit hinweist ( der Arbeitnehmer muß zwecks einer Nebentätigkeit den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen).
Wer kann mir sagen ob dies rechtens ist. Ich bin der Meinung das durch Artikel 12 des Grundgesetzes die Freie Berufwahl geschützt ist und dadurch nur eine Informationspflicht an den Arbeitgeber besteht. Mir ist bewußt das unter gewissen Voraussetzungen der Arbeitgeber der Nebentätigkeit wiedersprechen kann, bräuchte aber einen Anhaltspunkt ( Urteil) wo genau geklärt ist Informationspflicht oder Genehmigungspflicht.
Im voraus schonmal DANKE
Gruß Toasti