Nebentätigkeit wie verbieten!?
Hallo, irgentwie habe ich ein Problem, dass zu verstehen.
="Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Beschäftigte ihren Arbeitgeber rechtzeitig =vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder =mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen =Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitsgeber zu =beeinträchtigen."
Folgenes Problem, ich liebe meinen Job aber ich möchte zusätzlich einen Nebenjob auf 400€ Basis machen, da mein halbtagsjob nun nicht mehr ausreicht. (Nachwuchs :-) ) Ich arbeite 24 Stunden die Woche.
Von ein paar Kollegen habe ich gehört, dass der Einrichtungsleiter "nein" sagt weil wir nicht mehr flexibel wären. oder weil es ein Konkurrenzbetrieb ist. (Der 400€ wird in der Ambulante Pflege sein und bei meinen jetzigen Arbeitgeber arbeite ich mit Behinderten Menschen im Wohnheim zusammen) Viele suchen sich grade einen Nebenjob, da alle nur einen Halbtagsjob haben und er nicht mehr geben möchte/ kann.
Wenn er es verbieten will/tut, muss er es begründen warum? Muss er es schriftlich machen? Soll ich es noch in das Schreiben reinschreiben, dass ich eine Rückantwort haben will oder reicht es mündlich? Reicht das Schreiben (unten angehangen) aus oder muss ich um erlaubnis fragen? (verstehe das wort "anzuzeigen" nicht)
folgenes habe ich nun geschrieben:
=Sehr geehrter Herr ..., =der guten Ordnung halber möchte ich Sie hier schriftlich informieren, dass ich die =Aufnahme einer Nebentätigkeit ab den 01.09.2012 plane. =Bei der Nebentätigkeit handelt es sich um mobile ambulante Betreuung und =Bereitschaftsdienst von älterer Menschen in der ...., .....straße, Ort. Mein =Wochenarbeitssoll wird ca. 12 Stunden belaufen. =Es ist für mich selbstverständlich, dass ich ungeachtet dieser Nebentätigkeit meinen =Verpflichtungen aus dem zwischen uns geschlossenen Arbeitsvertrag weiterhin ohne =Einschränkungen nachkommen werde. =Natürlich werde ich die gesetzlichen Arbeitszeiten und Ruhephasen, wie sie im =Arbeitszeitgesetz stehen, einhalten. Darüber hinaus ist es für mich selbstverständlich =weiterhin flexibel für Sie einsetzbar zu sein. =Mit freundlichen Grüßen"
Community-Antworten (10)
22.08.2012 um 09:29 Uhr
"anzuzeigen" ist einfacher gesagt einfach "bescheid sagen". damit hast du eigentlich auch schon eine antwort auf deine frage. du musst deinen arbeitgeber (AG) nicht "fragen".
..soweit die guten nachrichten. jetzt die etwas schlechteren: er (der AG) kann unter bestimmten bedingungen nein sagen. dazu gehört allerdings NICHT die flexible einsetzbarkeit. laut TzBfG (§12) musst du (mindestens) vier tage im voraus wissen, wie du arbeitest. damit kann man planen. ein grund um nein zu sagen für deinen AG ist allerdings die vergleichbarkeit der tätigkeiten (konkurenzbetrieb). damit werden bei dir leider alle felle den bach runter gehen. wie ich gerade erstaunt lesen musste, ist selbst die arbeit in einem bestattungsunternehmen soetwas wie ein konkurenzbetrieb für altenpfleger (WTF??). eine anders geartete tätigkeit wie z.b. kassierer im supermarkt dagegen, liegt durchaus im bereich des möglichen.
eine information an den AG muss laut gesetz nicht schriftlich sein, allerdings empfiehlt es sich doch dringend. bei einem rechtsstreit o.ä. steht sonst einfach aussage gegen aussage. das ist auch der grund, warum dein AG dir auf jeden fall schriftlich antworten wird. ansonsten hättest ja du den beweis, deiner anzeigepflicht nachgekommen zu sein und er hätte keinen beweis, es dir untersagt zu haben.
deshalb würde ich an deiner stelle -ungeachtet der relativ mießen aussichten- das anschreiben trotzdem abgeben (allerdings ohne den letzten satz).
lg
22.08.2012 um 10:22 Uhr
"ein grund um nein zu sagen für deinen AG ist allerdings die vergleichbarkeit der tätigkeiten (konkurenzbetrieb). damit werden bei dir leider alle felle den bach runter gehen. wie ich gerade erstaunt lesen musste, ist selbst die arbeit in einem bestattungsunternehmen soetwas wie ein konkurenzbetrieb für altenpfleger (WTF??). "
@ azrael
Dass Altenpfleger/Krankenpflegekräfte keine Nebentätigkeit bei einem Bestattungsunternehmen ausüben dürfen, hat absolut nichts mit einer Tätigkeit in einem Konkurrenzbetrieb zu tun.
Dein Erstaunen erstaunt mich. Google mal: BAG, 28. 2. 2002 - 6 AZR 357/01
22.08.2012 um 10:26 Uhr
@ hoppel
dann ebend "interessenkonflikt". es erstaunt mich trotzdem!
22.08.2012 um 11:16 Uhr
@ azrael
Sag mal, bist Du so naiv oder was?
Es ist nachgerade eine beruhigende Vorstellung, dass eine Pflegekraft ihr Geld auch damit verdient, dass sie den zu Pflegenden ggf. bestattet ...
@ Raspberrybomb
Eine Konkurrenztätigkeit liegt m.E. nicht vor.
Dein Schreiben ist aus meiner Sicht überzogen bzw. "buckelst" Du zu sehr. Jeder AN hat einen Anspruch auf Vollbeschäftigung und wenn Dein AG diese nicht bieten kann, muss eben ein Nebenjob her.
Sehr geehrter Herr ..., hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich bei dem Unternehmen ... die Aufnahme einer Nebentätigkeit zum 1.9.12 beabsichtige. Dabei handelt es sich um die mobile ambulante Betreuung älterer Menschen, mit einer geplanten wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden. Meinen Verpflichtungen aus dem zwischen uns geschlossenen Arbeitsvertrag bleiben unberührt. Ebenso ist die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes gewährleistet.
Sollten Sie berechtigte Einwände gegen Aufnahme dieser Nebentätigkeit haben, bitte ich, mir diese bis .... mitzuteilen. Alternativ freue ich mich über ein Angebot, meine Stundenzahl in unserer Einrichtung entsprechend aufstocken zu können.
Mit freundlichen Grüßen
22.08.2012 um 11:37 Uhr
Hier waere ein anderes Thema zu beachten. http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/01__400__euro__minijob/01__verdienstgrenzen/03__mehrere__minijobs/mehrere__minijobs.html Das Thema mehrere 400 ? Jobs. Weiter waere der ArbV einmal zu pruefen wenn der AG eine Bereitschaft verlangt ob diese zu vergueten ist. Viele 400 ? Jobler kennen ihre Rechte nicht, wie Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung usw.
22.08.2012 um 11:43 Uhr
Der Hinweis darauf, dass der Minijob möglicher Weise aus steuerrechtlichen Betrachtungen keiner mehr ist, finde ich gut (siehe BRMetall - Minijob-Zentrale). Hier solltest Du Dich unbedingt genau informieren, sonst bleibt nicht viel von den 400,- übrig.
Hoppelds Vorschlag für ein Schreiben an den AG finde ich gut. Ich würde den AG aber nach meinem Geschmack nicht zur Antwort auffordern (also die letzten beiden Sätze lassen)
22.08.2012 um 11:57 Uhr
"@ azrael Sag mal, bist Du so naiv oder was?"
jupp. ich mag blumenwiesen, luftballoons und meine eine gewisse ähnlichkeit bei "ambulanter pflege" und "betreuung behinderter menschen" zu erkennen.
22.08.2012 um 13:09 Uhr
Hallo, nochmals zur Klarstellung. Wenn durch mehrere 400 ? Jobs die Max-Grenze des gesamten Einkommen ueberschritten wird sind sowohl die vollen Sozialabgaben wie auch Steuetn und sonstigen Abgaben zu zahlen, wie in jedem normalen Job
22.08.2012 um 13:30 Uhr
@ BRMetall
Diese Klarstellung ist gründlich daneben gegangen.
Warum verweist Du nicht einfach auf Die Seite der Minijob Zentrale? Da kann jeder verbindlich nachlesen, was denn nu zu beachten ist und in welchen Fällen ggf. welche Abgaben zu leisten sind.
24.08.2012 um 07:22 Uhr
Hallo
vielen Dank für die Antworten. Falls es jemanden interessiert, ich hatte gestern das Gespräch mit meinen Chef.
Er hat mir den Job erlaubt und gibt es mir noch schriftlich! Er wollte genau wissen, was ich da mache. Er wollte in Richtung Verbot gehen wegen Konkutenz aber ich sagte, dass ich da nur kurz rein muss und nicht richtig Pflege wie es bei uns ist. Wegen Arbeitszeitgesetz weiß er, dass ich mich daran halten werde. Auch wenn ich das nicht muss habe ich es trotzdem gemacht. Ich habe meinen Chef die dringlichkeit für mich erklärt und auch gezeigt bzw meine Ausgaben gezeigt. (eigentlich verstehe ich mich mit meinen Chef gut und auch "Privat" gut, deswegen war es für mich nicht all zu große überwindung)
Danke
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