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Zustimmungsverweigerung bei Arbeitszeitverlängerung?

S
Schnuri
Jan 2018 bearbeitet

Habe kurze Info nötig ! AG plant bei Sekretärinen eine Verschiebung der Arbeitszeit bis 17:30 Uhr. 4 von 9 MA können aber diese Arbeitszeit nicht leisten, da die Kindertagesstätten um 17:00 Uhr schließen und sie die Woche über Alleinerziehend sind. Dem BR liegt eine BV vor mit dieser Arbeitszeit. Bei nicht zustimmung wie sind die Erfolgsaussichten da nur 4 von 9 MA betroffen sind. Müssen sich diese 4 MA unterordnen da es nicht alle MA betrifft ?

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

25.10.2006 um 16:32 Uhr

Schnuri, wenn der BR die Zustimmung verweigert, muss der AG über eine Lösung verhandeln, kommt es zu keiner Einigung, wird eine Einigungsstelle zu Hilfe genommen.

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