Erstellt am 15.09.2006 um 21:39 Uhr von Fayence
Hallo Kurt,
schau mal hier rein, da sind Eure Zuständigkeiten gut erklärt:
http://www2.igmetall.de/homepages/leipzig/leiharbeitfragen.html (Kurzübersicht)
www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/r/ratgeber_zeitarbeit.pdf (sehr ausführlich)
Erstellt am 17.09.2006 um 10:59 Uhr von Heini
Sonntagsarbeit unterliegt nicht nur der Mitbestimmung des BR sondern muss auch bei der entsprechenden Behörde beantragt und von Dieser genehmigt werden.