Frage an andere Betriebsräte: Sonntagsarbeit für AÜG-Kräfte genehmigen?
Wir sind ein Betrieb mit ca. 120 Mitarbeitern und ca. weiteren 20 AÜG-Kräften (= "Leiharbeiter"). Es kommt gelegentlich vor, daß Kollegen sonntags arbeiten müssen, meist, weil es sich um Wartungsarbeiten handelt, die bei den jeweiligen Kunden nur sonntags ausgeführt werden können. Sonntagsarbeit muß vom BR genehmigt werden. Wie ist das jetzt mit AÜG-Kräften, die wir als BR ja auch betreuen? Dürfen wir auch für diese Kollegen Sonntagsarbeit genehmigen oder muß das der BR (falls vorhanden) ihrer Verleihfirma tun?
Für alle Antworten schon mal vielen Dank !
Community-Antworten (2)
15.09.2006 um 23:39 Uhr
Hallo Kurt, schau mal hier rein, da sind Eure Zuständigkeiten gut erklärt:
http://www2.igmetall.de/homepages/leipzig/leiharbeitfragen.html (Kurzübersicht)
www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/r/ratgeber_zeitarbeit.pdf (sehr ausführlich)
17.09.2006 um 12:59 Uhr
Sonntagsarbeit unterliegt nicht nur der Mitbestimmung des BR sondern muss auch bei der entsprechenden Behörde beantragt und von Dieser genehmigt werden.
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