Wir sind ein Betrieb mit ca. 120 Mitarbeitern und ca. weiteren 20 AÜG-Kräften (= "Leiharbeiter"). Es kommt gelegentlich vor, daß Kollegen sonntags arbeiten müssen, meist, weil es sich um Wartungsarbeiten handelt, die bei den jeweiligen Kunden nur sonntags ausgeführt werden können. Sonntagsarbeit muß vom BR genehmigt werden. Wie ist das jetzt mit AÜG-Kräften, die wir als BR ja auch betreuen? Dürfen wir auch für diese Kollegen Sonntagsarbeit genehmigen oder muß das der BR (falls vorhanden) ihrer Verleihfirma tun?

Für alle Antworten schon mal vielen Dank !