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Nachtschichtzulage,AG will keine Nachtzulage zahlen - rechtens?

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susi25
Jan 2018 bearbeitet

Der AG will keine Nachtzulage zahlen. Grund: Der AG meint das die Schicht 03.00 Uhr bis 12:00 der Frühschicht zugeordnet ist. Der Betrieb läuft im 3 Schtbetrieb. Ist das Rechtens? Meiner Meinung nach mu0 von 3.00 bis 6.00 Uhr die Nachtzulage gezahlt werden.

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Community-Antworten (1)

D
Dana

25.10.2006 um 15:01 Uhr

Lies mal § 2 Absatz 3 und 4 Arbeitszeitgesetz. Da ist Nachtarbeit genau definiert: Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr.

LG Dana

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