Erstellt am 24.10.2006 um 15:15 Uhr von paula
warum sollte dies denn nicht möglich sein. wenn ihr eine BV zur zeiterfassung habt werdet ihr regelmäßig darin nur die technische ausgestalltung geregelt haben. ich glaube kaum, dass in dieser BV konkret geregelt ist, dass alle MA eures betriebes dieses system nutzen MÜSSEN.
wenn dies nicht geregelt ist besteht auch keine verpflichtung hierzu.
hiervon zu unterscheiden ist die frage, ob der AN der das system dann nicht nutzt nicht trotzdem die zeiten auf andere weise erfassen muss. schon nach der entscheidung des BAG vom 06.05.2003 Aktenzeichen: 1 ABR 13/02 hat der BR über die einhaltung von AZG und TV zu achten und es sind ihm dafür auch entsprechende nachweise zu liefern. daher muss der AG auch wenn MA nicht elektronisch erfaßt dem BR einen nachweis über die geleisteten stunden geben können. auch wenn dieser ggf. handschriftlich durch eigenaufzeichnung erfolgt.