Kündigungsfristen unklar - wer kann helfen?
Hallo, die Kündigungsfrist für einen Kollegen ist nicht ganz klar. Unser AG ist in keinem Unternehmensverband, also greift kein Tarifvertrag. Der Kollege, der kündigen möchte, hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Er ist seit dem 01.01.1995 im Betrieb. Wie lang ist seine Kündigungsfrist? Kann mir einer Helfen. Ich komme mit dem Kündigungsgesetz nicht so ganz klar. Vielen Dank im voraus!
Community-Antworten (1)
23.10.2006 um 17:42 Uhr
wenn hier kein tarifvertrag greift (ggf. auch durch verweisung in dem mündlich geschlossenen arbeitsvertrag - soweit hier überhaupt eine regelung getroffen wurde) gilt § 622 Abs. 1 BGB. Damit hat der AN eine frist von 4 wochen zum 15. oder zum monatsende. § 622 Abs. 2 BGB gilt nur für die Kündigung durch den AG nicht für die eigenkündigung.
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