Hallo Kolleginnen und Kollegen,

habe eine Frage. Wir unterliegen dem Manteltarifvertrag der IG Metall NRW. Hier sind folgende Kündigungsfristen vorgesehen, wenn der AN kündigt, 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Kündigt der AG so beträgt die Kündigungsfrist nach einer Betriebszugehörigkeit von
2 Jahren 1 Monat
5 Jahren 2 Monate
...
...
20 Jahren 7 Monate.

Im unseren Arbeitsverträgen steht, das für den AN auch die verlängerten Kündigungsfristen aus dem MTV gelten. Was zählt in diesem Fall? Die Kündigungsfristen
aus dem MTV oder der Arbeitsvertrag?

Danke im Voraus und Gruß
caebr