Kündigungsfristen?
Welche Kündigungsfristen (Gesetzl.,tarifl., Arbeitsvertrag)gelten jeweils für den AG und AN? Wegen den unterschiedlichen Kündigungsfristen (Arb.vertrag, MTV Chemie §11, BGB §622) gilt hier das Günstigkeitsprinzip? Folgende Passagen stehen im Arbeitsvertrag (von Oktober 1989; Alter MA 44 Jahre): Für das Arbeitsverhältnis gelten die zwischen dem Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg e.V. bzw. dem Arbeitsring der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie e.V. und den zuständigen Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung.... ..Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit 6-wöchiger Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen einer Kündigung aus wichtigem Grund bleiben davon unberührt. Sind für einen Vertragsteil längere gesetzliche Kündigungsfristen vorgeschrieben, so gelten diese auch für den anderen Vertragsteil....
Community-Antworten (3)
18.11.2010 um 10:43 Uhr
steht doch eindeutig da.
Grundsätzlich mind. 6 Wochen zum Quartalsende für beide Seiten und sollten sich nach BGB §622 die Kündigungsfristen verlängern, so verlängern sie sich nicht nur für den AG sondern auch für den AN Eine Verlängerung der Kündigungsfristen ist immer möglich sofern sie nicht nur für den AN gelten sondern auch für den AG (auch BGB § 622)
Imho hast du jetzt 6 Monate zum Quartalsende weil Beschäftigungszeiten erst ab dem 25. Lebensjahr zählen.
Kleine Hexe
18.11.2010 um 11:02 Uhr
@KleineHexe
Kleine Korrektur:Die 25-Lebensjahr-Klausel ist durch den EuGh seit diesem Jahr gekippt.
Grüsse,sueton
18.11.2010 um 12:36 Uhr
@sueton dann sollte doch mal das BGB auch entsprechend geändert werden und dieser Satz gestrichen. :-/
Heißt ja zur Zeit dann, dass die Richter gegen das BGB urteilen müssen oder?
Da fragt man sich doch, wieviele Entscheidungen gibt es noch vom EuGh die der Durchschnittsbürger gar nicht kennt ihn aber betreffen und er entsprechend glaubt gar nicht klagen zu können.
Grüße Kleine Hexe
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