Welche Kündigungsfristen (Gesetzl.,tarifl., Arbeitsvertrag)gelten jeweils für den AG und AN? Wegen den unterschiedlichen Kündigungsfristen (Arb.vertrag, MTV Chemie §11, BGB §622) gilt hier das Günstigkeitsprinzip?
Folgende Passagen stehen im Arbeitsvertrag (von Oktober 1989; Alter MA 44 Jahre):
Für das Arbeitsverhältnis gelten die zwischen dem Arbeitgeberverband Chemie Baden-Württemberg e.V. bzw. dem Arbeitsring der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie e.V. und den zuständigen Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung....
..Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit 6-wöchiger Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen einer Kündigung aus wichtigem Grund bleiben davon unberührt.
Sind für einen Vertragsteil längere gesetzliche Kündigungsfristen vorgeschrieben, so gelten diese auch für den anderen Vertragsteil....