Mitbestimmungspflicht bei Umstellung des Schichtsystems ?
Eine unserer Abteilungen (Dreherei, Fräserei) soll von ehemals zwei-Schichtbetrieb auf eine Schicht umgestellt werden. Als Ausgleich für den Wegfall der Schichtzulage und zur besseren Ausnutzung der Maschinen wird von 35 auf 37,5 Std. Woche erhöht. Der AG sieht diese Änderung als nicht Mitbestimmungspflichtig. Wie ist eure Einschätzung?
Community-Antworten (3)
20.10.2006 um 19:37 Uhr
Hallo Finefinder,
das ist zwingend mitbestimmungspflichitg nach § 87 BetrVG, Ordnung im Betrieb und Festlegung der täglichen Arbeitszeiten,
viele Grüße Femme Fatal
20.10.2006 um 20:20 Uhr
Als Betriebsrat habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG. Eventuell könnte auch noch im § 87 die Abs. 10+11BetrVG greifen, dass sollte der BR prüfen. In welcher Form der BR im Rahmen der betrieblichen Ordnung (§87 Abs.1 BetrVG) hier aktiv werden könnte, ist für mich nicht zu erkennen.
23.10.2006 um 16:52 Uhr
@heini, ich bin jetzt etwas verwirrt. Habe ich nicht u.a. auch hier im Forum gelernt, dass eine Arbeitszeiterhöhung(35 auf 37,5 Std.)nur möglich ist, wenn kein Tarifvertrag gilt oder wenn dieser eine Öffnungsklausel hat? Der § 87 BetrVG greift hier meiner Meinung nach nicht. Evtl. Änderungskündigungen für die betroffenen MA? Rein interessehalber bitte Aufklärung durch die"Forum-Profis". Edelweis
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