Überstunden
Hallo,
wir sind ein Betrieb, der auch Sonn- und Feiertags arbeitet. Die Wochenden und Feiertage werden später in Freizeit ausgeglichen.
Wenn nun für einige Mitarbeiter Feiertagsarbeit angeordnet wird und andere Mitarbeiter frei haben, ist dann die Feiertagsarbeit als Überstunden anzusehen?
Danke für eure Antworten
Community-Antworten (1)
20.10.2006 um 18:30 Uhr
Sollte an diesem Feiertag Grundsätzlich für alle frei sein und es sind nur einige zur Arbeit aufgefordert worden, sollte es sich bei diesem Tag also um keinen Regelarbeitstag handeln muss der AG Mehrarbeit beim Betriebsrat angemeldet haben. In diesem Fall sind Zuschläge fällig.
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