Erstellt am 26.10.2018 um 10:24 Uhr von celestro
von starren Fristen halte ich persönlich nichts. Aber ich denke, wenn sich unübersehbar Änderungen ergeben haben, wäre darüber eher eine "Pflicht" zur Aktualisierung gegeben.
Erstellt am 27.10.2018 um 06:28 Uhr von BRHamburg
Ich glaube nicht, das eine automatische Überprüfung nach X Jahren im großen Stil sinnvoll ist. Die Gefahr das man den Überblick verliert oder ausgespielt wird ist groß. Ich würde eine Tätigkeit raussuchen, bei der die Veränderungen scheinbar am größten sind und prüfen. Vielleicht sind es viele Veränderungen, die aber unterm Strich nicht für eine andere Entgelt Gruppe ausreichen. Aufgaben kommen dazu, andere fallen weg. Und so eine Prüfung würde ich dann bei mehreren Tätigkeiten machen. Bedenken sollte man aber auch, das so eine Überprüfung auch in die andere Richtung gehen kann. Was wenn die aktuelle Tätigkeit nicht mehr der Eingruppierung entspricht, weil die prägende Aufgabe weg gefallen ist? Ist man dann auch bereit einer Umgruppierung in eine niedrigere Gruppe zu zustimmen?
Erstellt am 29.10.2018 um 09:24 Uhr von 13Michael
Die Arbeiten haben hier für alle erheblich zugenommen. Viele wird seit langem gesagt das sie in eine höhere ERA Gruppe kommen sollen. Passiert ist nichts. ERA 13 und 14 gibt es nicht bei uns. Daraus werden AT Angestellte aber ohne ein richtiges AT Gehalt. Ich kann mir nicht vorstellen das hier jemand abgestuft wird. Aber wenn, dann wäre es halt so.