ERA Überarbeiten
Hallo zusammen!
Unsere "aktuellen" Arbeitsplatzbeschreibungen in ERA sind von 2011. Natürlich haben sich in der Firma und an den Arbeitsplätzen Änderungen ergeben. Ich suche eigentlich eine "Vorschrift" die besagt, das der BR und der Arbeitgeber, verpflichtet sind im Zeitraum XX die Aktualität der vorhandenen ERA Dokumente zu überprüfen.
Liege Grüße Michael
Community-Antworten (3)
26.10.2018 um 12:24 Uhr
von starren Fristen halte ich persönlich nichts. Aber ich denke, wenn sich unübersehbar Änderungen ergeben haben, wäre darüber eher eine "Pflicht" zur Aktualisierung gegeben.
27.10.2018 um 08:28 Uhr
Ich glaube nicht, das eine automatische Überprüfung nach X Jahren im großen Stil sinnvoll ist. Die Gefahr das man den Überblick verliert oder ausgespielt wird ist groß. Ich würde eine Tätigkeit raussuchen, bei der die Veränderungen scheinbar am größten sind und prüfen. Vielleicht sind es viele Veränderungen, die aber unterm Strich nicht für eine andere Entgelt Gruppe ausreichen. Aufgaben kommen dazu, andere fallen weg. Und so eine Prüfung würde ich dann bei mehreren Tätigkeiten machen. Bedenken sollte man aber auch, das so eine Überprüfung auch in die andere Richtung gehen kann. Was wenn die aktuelle Tätigkeit nicht mehr der Eingruppierung entspricht, weil die prägende Aufgabe weg gefallen ist? Ist man dann auch bereit einer Umgruppierung in eine niedrigere Gruppe zu zustimmen?
29.10.2018 um 10:24 Uhr
Die Arbeiten haben hier für alle erheblich zugenommen. Viele wird seit langem gesagt das sie in eine höhere ERA Gruppe kommen sollen. Passiert ist nichts. ERA 13 und 14 gibt es nicht bei uns. Daraus werden AT Angestellte aber ohne ein richtiges AT Gehalt. Ich kann mir nicht vorstellen das hier jemand abgestuft wird. Aber wenn, dann wäre es halt so.
Verwandte Themen
ERA-Zulage auch Bestandteil der Alterssicherung ?
ÄlterHallo, nach der ERA Einführung war ich Überschreiter und der Verdienstausgleich wurde über ERA-Ausgleich Überschreiter und 2. ERA-Zulage (tarifdyn.) ausgeglichen. Mittlerweile ist der 1. ERA-Aus
ERA-Einführung: Wie, wenn kein Fonds gebildet wurde?
ÄlterHallo. Bei uns soll mittelfristig ERA eingeführt werden. Jedoch hat unser Betrieb nie in einen ERA Fonds einbezahlt. Wie wurde das damals mit den Tariferhöhungen gemacht bei Betrieben, die ERA nicht
ERA Zahlung 2006 verjährt?
ÄlterWir sind im Metallbereich Hessen (IGM-Frankfurt) Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband. Bei uns ist noch keine ERA Umgesetzt worden, bzw. wird das auch wahrscheinlich nicht umgesetzt. Wahrsche
Hile! Hilfe! Wo sind die ERA Experten?
ÄlterHilfe!Hilfe! ERA !! Nach unserer heutigen namentlichen Zuweisung der Stellenbeschreibung laut ERA ist das Betriebsklima am Boden! Nun ist auch klar warum sogenannte "Umstrukturierungen" in den kürzl
ERA Einführung
ÄlterERA-Einführung mit externem Berater Hallo KollegInnen, unsere GL wird ERA mit einer Unternehmensberatung -Legros Consult- einführen. Die GL hat eine gemeinsame Einführung von ERA mit dem Bet