Erstellt am 20.10.2006 um 11:39 Uhr von pit47
Hallo moppelchen,
wenn die GL eine BV zum leistungsbezogenen Entgelt abschliessen möchte, soll sie dem BR einen Entwurf vorlegen.
Dieser Entwurf wird im BR besprochen, wenn nötig Sachverständige hinzuziehen und dann mit der GL über diese BV beraten.
Die Vorgabe eines Termines bis zur Fertigstellung der BV ist nicht hinzunehmen.
Erstellt am 20.10.2006 um 12:02 Uhr von moppelchen
Man sagte uns in unserer gestrigen BRV dass das alles bis zum 31.12.06 stehen soll, damit man die BV am 01.01.2007 umsetzen könne.
Daraufhin wurde eine Arbeitsgruppe aus 2 Leitungsmitgliedern und 2 Betriebsratsnmitgliedern zu dieser Problematik bestellt.
Ich denke, das man diese Entscheidungen , welche man zu diesem Thema fällen muss, nicht einfach so übers Knie brechen kann.
Was passiert eigentlich, wenn es zu keiner BV zum leistungsbezogenen Entgelt kommt? Wo gehen dann unsere bisjetzt gezahlten Sonderleistungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld hin ? Und noch eine Frage, kann oder darf jeder MA , ob Leitung oder Angestellter oder Hausmeister dass gleiche leistungsbezogene Entgelt erhalten???
Erstellt am 20.10.2006 um 12:14 Uhr von pit47
Hallo moppelchen,
solange es keine neue Vereinbarung mit dem BR gibt, bleibt alles beim alten mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Ob alle das Gleiche erhalten hängt davon ab, wie die Leistungen der MA beurteilt werden, dieses Beurteilungsverfahren sollte in der BV geregelt werden.
Siehe auch § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG.
Erstellt am 20.10.2006 um 12:33 Uhr von w-j-l
@ moppelchen
Seid ihr tarifgebunden oder wird bei euch ein Tarifvertrag angewendet?
Erstellt am 20.10.2006 um 12:41 Uhr von Barbara
Solange ihr als Betriebsrat nichts unterschrieben habt bleibt alles beim Alten.
Mit der Arbeitsgruppe ist Vorsicht geboten.
Die BRM die in diese Gruppe arbeiten sollen keine Entscheidung treffen. Alle Infos mitnehmen und im BR durchdiskutieren.
Ihr braucht unbedingt einen Fachmann, der sich in der Materie auskennt. Nach dem BetrVG habt ihr Recht dazu.
Und auch eine Schulung in der Richtung ist erforderlich. Schulungen zu diesem Thema werden ständig angeboten.
Um die GL etwas hinzuhalten bittet um Informationen . Nachfragen ,ob es eine Stellenplanung gibt und ob jede Stelle eine Stellenbeschreibung hat.
Ohne Stellenbeschreibung geht gar nichts.
Wie soll die Leistung gemessen werden.
Beurteilungsgespräche werden wahrscheinlich eigefürt werden. Der BR ist Mitbestimmungspflichtig
bei der Erstellung des Fragenkatalogs.
Eine Betriebsversammlung müsste durchgeführt werden. Es muss mit allen MA gesprochen werden. Die GL muss rede und antwort stehen.
Die MA sollen ihre Ängste und Bedenken äußern.
Lasst euch nicht unter Druck setzen!!!!!!!
Eine Betriebsvereinbarung gilt dann für euch als Gesetz.
Lasst euch Zeit!!!!!
Falls die GL die Verhandlungen als gescheitert erklärt wird sie die Einigungsstelle anrufen ( das Kostet richtig Geld).
Die Einigungsstelle wird dann entscheiden.
Auf die Zusammensetzung der ES habt ihr auch Einfluss.
Erstellt am 21.10.2006 um 13:23 Uhr von Kölner
@w-j-l, moppelchen
Das hört sich schwer nach TVöD an...dann würde ich diese Frage aber kaum verstehen!
Erstellt am 22.10.2006 um 18:23 Uhr von w-j-l
@Kölner
wieso verstehst Du das nicht?
Erstellt am 22.10.2006 um 18:55 Uhr von Kölner
@w-j-l
Weil dann der § 18 TVöD entsprechende Regelungsabreden mit dem AG bereits vorsieht - also kein einseitiges BR-Problem!
Erstellt am 23.10.2006 um 10:48 Uhr von w-j-l
Richtig, Kölner. Deshalb meine Frage nach der Tarifgebundenheit oder Gleichstellungsklausel.
Außer dem §18 TVöD (falls es sich um den handeln würde) gibt es auch noch den Leistungs-TV vom 25.8.2006. Dort sind dann unterschiedliche Instumente zur Bestimmung des Leistungsentgelts benannt. Welche zum Einsatz kommen ist verhandelbar.
Ich würde dieser von moppelchen genannten Kommission aus AG- und AN-Vertretern erst mal raten, sich externen Sachverstand zu holen, um mit allen Instrumenten richtig umgehen zu können.
Aber wir wissen ja nicht was Sache ist, weil mopppelchen nicht mehr antwortet.
Erstellt am 12.11.2006 um 17:13 Uhr von Ela
Hier antwortet BR-Kollegin von moppelchen.
Ja, bei uns besteht Tarifbindung nach TVöD.
Wo finde ich die angegebenen Infos zu Leistungs-TV von 08/2006?
Vielen Dank! Elli
Erstellt am 12.11.2006 um 20:30 Uhr von waschbär
Hallo, Ella
Wir haben sagen wir mal auch so was in bezug auf d 18`er ... Ich war grade zu dem Thema 2 tage auf Seminar......
Ich würde euch raten auch diesen weg zu gehen...