W.A.F. LogoSeminare

Ab dem 1. Januar 2007 Leistungsentgelt - BR soll Kriterien vorschlagen?

M
moppelchen
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Geschäftsleitung möchte, dass wir als BR uns Kriterien für ein leistungsbezogenes Entgelt einfallen lassen um diese in einer Betriebsvereinbarung festzulegen. Wir sind ein unternehmen mit pädagogischem Hintergrund und bestehen aus mehreren Fachbereichen einschl. Hauswirtschaft und Verwaltung. Man hat uns für den Entwurf einer solchen BV einen Monat zeitgegeben, ich persönlich finde dies zu kurz um eine solch relevante Entscheidung zu treffen. Gibt es denn irgendwo schon Kriterienvorgaben oder ähnliches zu leistungsbezogenem Entgelt? Ich glaube wir brauchen da dringend Hilfe.

6.280011

Community-Antworten (11)

P
pit47

20.10.2006 um 13:39 Uhr

Hallo moppelchen, wenn die GL eine BV zum leistungsbezogenen Entgelt abschliessen möchte, soll sie dem BR einen Entwurf vorlegen. Dieser Entwurf wird im BR besprochen, wenn nötig Sachverständige hinzuziehen und dann mit der GL über diese BV beraten. Die Vorgabe eines Termines bis zur Fertigstellung der BV ist nicht hinzunehmen.

M
moppelchen

20.10.2006 um 14:02 Uhr

Man sagte uns in unserer gestrigen BRV dass das alles bis zum 31.12.06 stehen soll, damit man die BV am 01.01.2007 umsetzen könne. Daraufhin wurde eine Arbeitsgruppe aus 2 Leitungsmitgliedern und 2 Betriebsratsnmitgliedern zu dieser Problematik bestellt. Ich denke, das man diese Entscheidungen , welche man zu diesem Thema fällen muss, nicht einfach so übers Knie brechen kann. Was passiert eigentlich, wenn es zu keiner BV zum leistungsbezogenen Entgelt kommt? Wo gehen dann unsere bisjetzt gezahlten Sonderleistungen wie Urlaubs und Weihnachtsgeld hin ? Und noch eine Frage, kann oder darf jeder MA , ob Leitung oder Angestellter oder Hausmeister dass gleiche leistungsbezogene Entgelt erhalten???

P
pit47

20.10.2006 um 14:14 Uhr

Hallo moppelchen, solange es keine neue Vereinbarung mit dem BR gibt, bleibt alles beim alten mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ob alle das Gleiche erhalten hängt davon ab, wie die Leistungen der MA beurteilt werden, dieses Beurteilungsverfahren sollte in der BV geregelt werden. Siehe auch § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG.

W
w-j-l

20.10.2006 um 14:33 Uhr

@ moppelchen Seid ihr tarifgebunden oder wird bei euch ein Tarifvertrag angewendet?

B
Barbara

20.10.2006 um 14:41 Uhr

Solange ihr als Betriebsrat nichts unterschrieben habt bleibt alles beim Alten. Mit der Arbeitsgruppe ist Vorsicht geboten. Die BRM die in diese Gruppe arbeiten sollen keine Entscheidung treffen. Alle Infos mitnehmen und im BR durchdiskutieren. Ihr braucht unbedingt einen Fachmann, der sich in der Materie auskennt. Nach dem BetrVG habt ihr Recht dazu. Und auch eine Schulung in der Richtung ist erforderlich. Schulungen zu diesem Thema werden ständig angeboten. Um die GL etwas hinzuhalten bittet um Informationen . Nachfragen ,ob es eine Stellenplanung gibt und ob jede Stelle eine Stellenbeschreibung hat. Ohne Stellenbeschreibung geht gar nichts. Wie soll die Leistung gemessen werden. Beurteilungsgespräche werden wahrscheinlich eigefürt werden. Der BR ist Mitbestimmungspflichtig bei der Erstellung des Fragenkatalogs. Eine Betriebsversammlung müsste durchgeführt werden. Es muss mit allen MA gesprochen werden. Die GL muss rede und antwort stehen. Die MA sollen ihre Ängste und Bedenken äußern. Lasst euch nicht unter Druck setzen!!!!!!! Eine Betriebsvereinbarung gilt dann für euch als Gesetz. Lasst euch Zeit!!!!!

Falls die GL die Verhandlungen als gescheitert erklärt wird sie die Einigungsstelle anrufen ( das Kostet richtig Geld). Die Einigungsstelle wird dann entscheiden. Auf die Zusammensetzung der ES habt ihr auch Einfluss.

K
Kölner

21.10.2006 um 15:23 Uhr

@w-j-l, moppelchen Das hört sich schwer nach TVöD an...dann würde ich diese Frage aber kaum verstehen!

W
w-j-l

22.10.2006 um 20:23 Uhr

@Kölner

wieso verstehst Du das nicht?

K
Kölner

22.10.2006 um 20:55 Uhr

@w-j-l Weil dann der § 18 TVöD entsprechende Regelungsabreden mit dem AG bereits vorsieht - also kein einseitiges BR-Problem!

W
w-j-l

23.10.2006 um 12:48 Uhr

Richtig, Kölner. Deshalb meine Frage nach der Tarifgebundenheit oder Gleichstellungsklausel.

Außer dem §18 TVöD (falls es sich um den handeln würde) gibt es auch noch den Leistungs-TV vom 25.8.2006. Dort sind dann unterschiedliche Instumente zur Bestimmung des Leistungsentgelts benannt. Welche zum Einsatz kommen ist verhandelbar. Ich würde dieser von moppelchen genannten Kommission aus AG- und AN-Vertretern erst mal raten, sich externen Sachverstand zu holen, um mit allen Instrumenten richtig umgehen zu können.

Aber wir wissen ja nicht was Sache ist, weil mopppelchen nicht mehr antwortet.

E
Ela

12.11.2006 um 18:13 Uhr

Hier antwortet BR-Kollegin von moppelchen.

Ja, bei uns besteht Tarifbindung nach TVöD.

Wo finde ich die angegebenen Infos zu Leistungs-TV von 08/2006?

Vielen Dank! Elli

W
Waschbär

12.11.2006 um 21:30 Uhr

Hallo, Ella

Wir haben sagen wir mal auch so was in bezug auf d 18`er ... Ich war grade zu dem Thema 2 tage auf Seminar......

Ich würde euch raten auch diesen weg zu gehen...

Ihre Antwort