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Brauchen schnell Hilfe von erfahrenen Betriebsräten! (Kündigung und BR-Wahl)Bitte lesen und antworten!

M
Marcel21
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend, wir haben in unserer Firma folgendes Problem:

Ein Mitarbeiter wurde zum 30.06.2007 entlassen . Als dieser von seiner Kündigung erfuhr, fädelte er alles so ein, dass ein Betriebsrat (es ist der erste Betriebsrat in unserer Firma) gewählt wird. Hierfür holte er sich Hilfe von Verdi. Da Listenwahl gewünscht wurde, stellten sich vier Listen zur Wahl. Am 21.06.2007 fand dann die Wahl statt. Es sieht nun so aus, dass die Liste 1 (Verdi) 6 Mitarbeiter und die Liste 3 (wir) 3 Mitarbeiter im Betriebsrat stellen. Die Mehrheit liegt bei Liste 1, jedoch liegen zwischen der Liste 1 und Liste 3 nur 60 Wählerstimmen. Nun soll am 28.06.2007 die konstitutive Wahl statt.

Unser Problem ist, dass Liste 1 den Vorsitzenden und den Stellvertreter untereinander längst festgelegt hat und wir somit ausgegrenzt werden. Der 28.06.2007 wird also für uns zur farce. Der Mitarbeiter, der zum 30.06.2007 gekündigt wurde, will sich zum Vorsitzenden wählen lassen, damit er auf Wiedereinstellung klagen kann. Kann dies von uns verhindert werden? Können wir etwas unternehmen bzw. gibt es einen § der dies nicht erlaubt und zulässt?

Weiterhin ist es uns wichtig zu wissen, ob wir Ansprüche stellen können (immerhin ein drittel der Kollegen hat uns gewählt), dass wir den Stellvertreter stellen? Ist dies geregelt oder können wir nur hoffen, dass sie uns dies gewähren? Bevor diese Frage kommt, alle bei uns beschäftigten Mitarbeiter sind Angestellte.

Es wäre wirklich klasse, wenn Ihr uns schnell Tipps bzw. Anregungen geben könnt, wie wir uns am besten am 29.06.2007 Verhalten und das bestmögliche Ergebnis für uns rausholen können.

Für eure Antworten danken wir euch schon jetzt.

Mfg Nohl

7.07407

Community-Antworten (7)

K
Kölner

25.06.2007 um 21:50 Uhr

@Marcel21 Ja und...? Das nennt man dann Demokratie! Ihr habt keine Chance; warum auch?

Aber der BRV könnte sich je nach Konstellation zügig erledigt haben.

P
pirat

25.06.2007 um 22:07 Uhr

@Marcel21, am 29.06.07 ist der Tag danach oder?

K
khrm

25.06.2007 um 23:54 Uhr

Hallo Marcel, sollte die Kündigung rechtmäßig ausgesprochen sein, dürfte die Wahl eines BR dem Kollegen nicht viel bringen, da er die Wahl erst nach Erhalt der Kündigung eingeleitet hat, und somit nicht dem besonderen Schutz der BR unterliegt. Mir stellt sich die Frage, wer hat den Wahlvorstand benannt? Der Arbeitgeber oder die Gewerkschaft? Ist der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß bestellt ist die Wahl ungültig. So nun zu deinem Problem, nach der Wahl ist die Auszählung nach dem Holtschen Verfahren vorzunehmen, erst hier entscheidet sich die Anzahl der Stimmen. In konstituierenden Sitzung wurd dan der Vorsitzende, Stellvertreter , Schriftfüherer und eventuell weitere gewählt. Hoffe ich habe Dir noch rechtzeitig helfen können. Solltest Du weitere Fragen haben, kannst Dich gerne melden. Gruß K-H

K
Kölner

26.06.2007 um 00:04 Uhr

@khrm Darf ich...(?) "sollte die Kündigung rechtmäßig ausgesprochen sein, dürfte die Wahl eines BR dem Kollegen nicht viel bringen, da er die Wahl erst nach Erhalt der Kündigung eingeleitet hat, und somit nicht dem besonderen Schutz der BR unterliegt. Mir stellt sich die Frage, wer hat den Wahlvorstand benannt? Der Arbeitgeber oder die Gewerkschaft?" Was hat der letzte Satz mit dem ersten Teil zu tun? Vielleicht hat der Kollege die Kündigung während seiner Tätigkeit im WV erhalten...oder der Sachverhalt ist noch ganz anders (und/aber korrekt).

"Ist der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß bestellt ist die Wahl ungültig." Das muss aber erst einmal bewiesen und beklagt werden.

"So nun zu deinem Problem, nach der Wahl ist die Auszählung nach dem Holtschen Verfahren vorzunehmen, erst hier entscheidet sich die Anzahl der Stimmen." Gehen wir mal davon aus, dass das d'Hondtsche Verfahren ordnungsgemäß angewandt wurde. Dann entscheidet sich aber nicht die Anzahl der Stimmen, sondern die Anzahl der Sitze im BR.

L
Lotte

26.06.2007 um 00:31 Uhr

Marcel, warum sollte die konstituierende Sitzung für Euch eine Farce sein? Ihr seid jetzt der gemeinsame BR für Euren Betrieb und vor allem für die Vertretung der MA zuständig. Es geht jetzt darum, ein Team zu werden mit allen Listen zusammen.

Je nach Größe wird auch ein BA besetzt und andere Ausschüsse werden gebildet. Da seid Ihr dann wahrscheinlich mit von der Partie. Was den BRV angeht, das entscheiden andere als Ihr. Das ist Individualrecht, damit habt Ihr erstmal nichts zu tun.

DDB
Der Dichtdende BR

26.06.2007 um 10:05 Uhr

pirat

jeder tag ist rigendwann danach !

A
Angi1

27.06.2007 um 12:47 Uhr

Hallo Marcel21,

wenn der MA nur die Betriebsratswahl eingefädelt hat und nicht gleichzeitig nach § 4 KSchG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben hat, endet sein Arbeitsverhältnis zum 30.6.07 auch als BRV.

MfG Angi1

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