Existenz als BR-Mitglied - wegen Ausfalls von zwei Personen/BR-Mitgliedern nun Neuwahlen starten?
Seit mai 2006 existiert bei uns ein BR. Mit 60 Mitarbeitern hätten wir eigentlich 5 Mitglieder haben sollen, doch leider haben sich nicht mehr als 4 Personen aufgestellt. Also, wir hatten bis zum 1. Januar 2007 insgesamt drei BR-Mitglieder und nur einen Ersatzmitglied. Seit dem 1. Januar 2007 hat sich unser GmbH in zwei geteilt. Dies bedeutet, dass unser GmbH nur noch knapp 50 Mitarbeiter hat. Seit dem 1. Januar 2007 ist ein Mitglied (Stellvertretender BR-Vorsitzender) ausgefallen da er nun eine andere GmbH unseres Konzerns angehört. Ein weiteres BR-Mitglied ist seit dem 1. Januar aus Persönlichen/Gesundheitlichen Gründen ausgefallen. Nun bleibt nur noch ich als BR-Vorsitzender und mein Ersatzmitglied übrig. Die Frage ist: Ich kann doch als BR-Mitglied mit meinem Ersatzmitglied doch weiter im Amt bleiben oder sehe ich das etwa falsch?? Muss ich wegen eines Ausfalls von zwei Personen nun Neuwahlen starten?? Viele Grüße, Bernard
Community-Antworten (2)
12.02.2007 um 16:31 Uhr
Siehe §13 BetrVG: Neuwahlen!
12.02.2007 um 18:39 Uhr
Handelt es sich bei den anderen GmbH´s wirklich um eigenständige Betriebe im Sinne des BetrVG? Habt Ihr das schon mal geprüft (oder prüfen lassen)?
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