Erstellt am 09.03.2017 um 13:24 Uhr von celestro
Ich zitiere mal einen anderen User:
"Vielleicht könnte mal jemand einen Leitfaden schreiben "Fragen in einem Forum verständlich formulieren"?"
Ich weiß ja nicht, ob ich es richtig verstehe. Aber gibt es einen Top, aus dem eine Prämie bezahlt werden soll und jetzt geht es um "alle gleich viel" oder "mehr Gehalt = mehr Bonus" ?
Falls ja, stellt sich natürlich die Frage, wie DU das siehst. Grundsätzlich kann man sicher Vor- und Nachteile zu jeder möglichen Konstellation vorbringen.
Erstellt am 09.03.2017 um 13:30 Uhr von Pjöööng
Wofür gibt es dieses "Leistungsentgelt"? Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieses "Leistungsentgelt"? Wir wird dieses "Leistungsentgelt" berechnet?
Erstellt am 09.03.2017 um 13:31 Uhr von moreno
Bei uns gibt es die Gießkanne aber das muss jeder Betriebsrat für sich entscheiden. Die Formel mehr eingezahlt mehr Leistungsentgelt kann man machen muss man aber nicht. Ein höherer Verdienst sagt ja noch nichts über die Leistung aus!
Erstellt am 09.03.2017 um 13:41 Uhr von gironimo
Ich empfehle ein Seminar zum Thema Leistungsentgelt. Vorher solltet ihr euch nicht an das schwierige Thema wagen.
Erstellt am 09.03.2017 um 13:41 Uhr von EineEinheit
TVÖD VKA.
Alle ausbezahlten Gehälter des letzten Jahres kommen in einem Topf.
Von der Gesamtsumme werden 2% an die Belegschaft ausgeschüttet (Leistungsentgelt).
Derzeit erhält jeder MA das gleiche (BV). Mitarbeiter die jedoch mehr verdienen, sind der Meinung, dass Sie mehr kriegen sollten. Es heißt immer, wir zahlen schließlich mehr ein. Was so nicht stimmt. Es wird nichts einbezahlt!
Ich zumindest finde es unfair, wenn diejenigen, die eh schon mehr verdienen, auch mehr Leistungsentgelt erhalten würden!!
Leistung ist Leistung, egal wie man eingruppiert ist.
Erstellt am 09.03.2017 um 13:49 Uhr von Pickel
"Leistung ist Leistung, egal wie man eingruppiert ist"
Was aber bei eurem bisherigen Gießkannenprinzip ebenso negiert wird.
Erstellt am 09.03.2017 um 13:49 Uhr von moreno
Wenn der Betriebsrat der Meinung ist, dass alle das Gleiche bekommen dann ist das so. Allen kann man es nie Recht machen!
Grade in Bereichen wo Leistung nicht messbar ist halt ich das Gießkannenprinzip für das fairste egal wer wie viel theoretisch in den Topf einzahlt.
Die das bemängeln steht es ja frei sich nächstes Mal in den BR wählen zu lassen und eine andere Regelung anzuregen.
Erstellt am 09.03.2017 um 13:52 Uhr von EineEinheit
Hallo Pickel,
Es ist nicht wirklich ein Gießkannenprinzip, da die Mitarbeiter von den jeweiligen Vorgesetzten bewertet werden. Anhand der Bewertung gibt es dann eine Formel, die berechnet, wieviel der MA erhält.
Erstellt am 09.03.2017 um 13:57 Uhr von Pickel
Dann gibt es hier nicht die Wahrheit.
Der "EInzahlungs-Gedanke" ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Schließlich macht es auch einen Unterschied, ob ich bei 100t € pa 600 Euro Leistungentgelt erhalte oder bei 20t pa.
Einmal sind es 0,6 % meines Gehaltes, einmal 3 %. Steuerprogression und ein anderes Ausgabenverhalten führen eben dazu, dass es sich subjektiv anders anfühlt.
Erstellt am 09.03.2017 um 14:05 Uhr von EineEinheit
@Pickel:
Ich könnte es verstehen, dass wenn jemand mehr einzahlt, auch mehr kriegen sollte. Ist ja auch logisch. Aber es wird ja NICHTS einbezahlt. Die Besser-Verdiener würde hier nur profitieren!
Erstellt am 09.03.2017 um 14:11 Uhr von Pjöööng
Was ist denn der Sinn und Zweck dieses Leistungsentgeltes? Solange dies nicht bekannt ist, ist es doch völlig unmöglich darüber zu richten wie es verteilt werden sollte.
Erstellt am 09.03.2017 um 14:19 Uhr von EineEinheit
In § 18 TVöD für die Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung wurde die Einführung eines Leistungsentgelts ab 1.1.2007 vereinbart: „Die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.“
Das zu verteilende Volumen wurde zunächst als „Startvolumen“ mit 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers festgelegt. Es soll laut § 18 Absatz 3 TVöD in Folgejahren bis auf 8 % gesteigert werden.
Zielvereinbarung im öffentlichen Dienst:
§ 18 Absatz 4 TVöD sieht u. a. vor, dass das Leistungsentgelt als Leistungsprämie, Erfolgsprämie oder Leistungszulage zu gewähren ist. Hierbei ist das Verbinden verschiedener Formen des Leistungsentgelts möglich. Von den Tarifparteien wird Leistungsprämie als eine einmalige Zahlung auf der Grundlage einer Zielvereinbarung verstanden. Die Erfolgsprämie kann in Abhängigkeit von einem bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zusätzlich zu dem Startvolumen ausgeschüttet werden.
Die Festsetzung von Regelungen für die Verteilung wurde den Betriebsparteien überlassen. Dies stellte die Beteiligten vor große Herausforderungen. Insbesondere das Bestimmen der Leistungsmessgrößen, die Durchführung der Leistungsmessung und das Festlegen der prämienwürdigen Leistung warfen aufgrund des häufig fehlenden Leistungscontrollings viele Probleme auf. Hinzu kamen Vorbehalte und Widerstände der Betroffenen gegen individuelle Leistungsmessung.
Erstellt am 09.03.2017 um 14:30 Uhr von celestro
"Ich könnte es verstehen, dass wenn jemand mehr einzahlt, auch mehr kriegen sollte. Ist ja auch logisch. Aber es wird ja NICHTS einbezahlt. Die Besser-Verdiener würde hier nur profitieren!"
Naja ... auch wenn ich Deine Denkweise nachvollziehen kann, ist Sie in sich nicht ganz schlüssig:
"Alle ausbezahlten Gehälter des letzten Jahres kommen in einem Topf."
Der Topf wird also durch die "Gutverdiener" stärker gefüllt, als durch die weniger gut verdienenden.
Und wie Pickel schon korrekt sagte:
"Einmal sind es 0,6 % meines Gehaltes, einmal 3 %."
und warum sollte jemand solche Unterschiede in den % gut finden ? Die Frage ist natürlich, wie die zugehörigen Euro-Beträge ausfallen.
Erstellt am 09.03.2017 um 14:34 Uhr von Pjöööng
Ok, danke!
Wenn das Ziel ist, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern und Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz zu stärken, dann muss man sich fragen, mit welcher Verteilung dies am ehesten erreicht wird. Habe ich hier z.B. Gehälter von 30.000 € bis 100.000 € jährlich, motiviere ich die Leistungsträger dadurch besser dass sie z.B. 6 % ihres Jahresgehaltes als Leistungsprämie erhalten (also zwischen 1800 € und 6000 €), oder in dem ich jedem Leistungsträger z.B. 2100 € zahle. Um wieviel mehr ist der Geringverdiener motiviert wenn es 2100 € statt 1800 € erhält und wie stark sinkt die Motivation des Besserverdieners wenn er statt 6000 € nur 2100 € erhält?
Vielleicht noch eine andere Überlegung dazu: Wenn es einen größeren Anteil von Besserverdienern gibt, dann steigt dadurch die durchschnittliche Größe des Budgets. Also wird bei Eurer derzeittigen Methode die Leistung des Geringverdieners dadurch mehr wert, dass mehr Besserverdiener eingestellt werden...
Die Argumenatation mit der "Einzahlung" ist für mich hingegen Quatsch. Es zahlt nur der Arbeitgeber etwas ein.
Ach ja: Die Bezahlung ist zwar ein Hygienefaktor, der Leistungsanreiz durch irgendwelche Zulagen ist aber nur von sehr kurzer Dauer. Eine messbare Auswirkung auf die Leistung haben solche Zahlungen in aller Regel nicht.
Erstellt am 09.03.2017 um 14:36 Uhr von Pickel
Du schreibst doch selber, dass der Topf durch Gehaltsverzicht bei Tarifrunden entstanden ist. Das heißt, das Gehalt wurde nicht ausgezahlt, sondern wanderte in den Gesamttopf. Die Gutverdiener mussten auf höhere absolute Erhöhungen verzichten als die Geringverdiener. Da finde ich den Anspruch der Viel-Einzahler nochmals verständlicher.
Erstellt am 09.03.2017 um 14:40 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
"Du schreibst doch selber, dass der Topf durch Gehaltsverzicht bei Tarifrunden entstanden ist."
Ich weiß ja nicht an wen das gerichtet ist, kannst Du aber mal sagen wo das steht, das muss ich bisher überlesen haben.
Erstellt am 09.03.2017 um 14:43 Uhr von moreno
Es geht doch nicht darum was die einzelnen AN gut finden sondern welche Regelung im Betrieb getroffen wird. Ich persönlich hab aber lieber 98% die mit der Regelung zufrieden sind und 2% Besserverdiener die am maulen sind :-)
Erstellt am 09.03.2017 um 15:17 Uhr von Pickel
Pjöng:
"Das zu verteilende Volumen wurde zunächst als „Startvolumen“ mit 1 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers festgelegt. Es soll laut § 18 Absatz 3 TVöD in Folgejahren bis auf 8 % gesteigert werden."
Hier steht sehr deutlich, dass Teile von Tariferhöhungen bisher (und zukünftig) in diesen Topf wandern werden.
Erstellt am 09.03.2017 um 15:24 Uhr von gironimo
Macht einen Workshop zu diesem Thema und zieht einen Sachverständigen hinzu.
Es gibt zu viele Pro und kontras die man überhaupt nicht bewertet kann, wenn man den Betrieb nicht kennt.
Auch die Gewerkschaft sollte hinzugezogen werden; sie hat ja den Tarif abgeschlossen.
Erstellt am 09.03.2017 um 15:29 Uhr von EineEinheit
Erstellt am 09.03.2017 um 15:29 Uhr von moreno
Ja für die die höher Eingruppiert sind muss der AG natürlich auch mehr in diesen Topf einzahlen. Was aber nicht bedeutet, dass sie auch mehr daraus bekommen.
Sinn dieses Leistungsentgelt ist ja Leistung zu belohnen und nicht die jetzige Eingruppierung.
Erstellt am 09.03.2017 um 15:35 Uhr von celestro
"Hier steht sehr deutlich, dass Teile von Tariferhöhungen bisher (und zukünftig) in diesen Topf wandern werden."
Ich lese in den 3 Zeilen zwar ne Menge, aber DAS lese ich darin absolut nicht.
Erstellt am 09.03.2017 um 16:03 Uhr von EineEinheit
"Hier steht sehr deutlich, dass Teile von Tariferhöhungen bisher (und zukünftig) in diesen Topf wandern werden."
Wo soll das denn stehen? Bitte erläutern.
Aus dem TVÖD:
§18 (2)
Ab dem 1. Januar 2017 wird ein Leistungsentgelt eingeführt. Das Leistungsengelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung ZUSÄTZLICH zum Tabellenentgelt.
Erstellt am 09.03.2017 um 16:05 Uhr von Pickel
Naja Celestro, selbst mit rudimentären Kenntnissen von Tarifverhandlungen sollte klar sein, dass ein kontinuierlich erfolgender und vereinbarter Anstieg des Topfes für Leistungsentgelt nicht on top, sondern unter Verrechnung sonst erfolgender Tariferhöhungen erfolgt.
Erstellt am 09.03.2017 um 16:38 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
"selbst mit rudimentären Kenntnissen von Tarifverhandlungen sollte klar sein, dass ein kontinuierlich erfolgender und vereinbarter Anstieg des Topfes für Leistungsentgelt nicht on top, sondern unter Verrechnung sonst erfolgender Tariferhöhungen erfolgt."
Das heißt dass die Tarifparteien heute schon wissen, wie groß die Tariferhöhungen der folgenden Jahre sein werden?
Erstellt am 09.03.2017 um 16:56 Uhr von Pickel
Nein, das heißt dass die Ergebnisse der kommenden Jahre immer niedriger ausfallen werden, als sie ohne gleichzeitiger Auffüllung des anderen Topfes ausfielen.
Erstellt am 09.03.2017 um 22:56 Uhr von Pjöööng
Ist das Hellseherei oder Vermutung?
Erstellt am 10.03.2017 um 09:36 Uhr von Pickel
Pjöng, du hast 2 Möglichkeiten:
Du kannst das Naheliegende kindisch als Hellseherei abtun.
Oder du kannst Verständnis dafür haben, dass die betroffenen MA die Situation wie dargestellt interpretieren und daher nachvollziehbar unglücklich mit der aktuellen Regelung sind.
Für welche Möglichkeit du dich entscheidest, liegt an dir.
Erstellt am 10.03.2017 um 09:49 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
"dass der Topf durch Gehaltsverzicht bei Tarifrunden entstanden ist. Das heißt, das Gehalt wurde nicht ausgezahlt, sondern wanderte in den Gesamttopf. Die Gutverdiener mussten auf höhere absolute Erhöhungen verzichten als die Geringverdiener"
Zitat (Pickel):
"Hier steht sehr deutlich, dass Teile von Tariferhöhungen bisher (und zukünftig) in diesen Topf wandern werden."
Zitat (Pickel):
""selbst mit rudimentären Kenntnissen von Tarifverhandlungen sollte klar sein, dass ein kontinuierlich erfolgender und vereinbarter Anstieg des Topfes für Leistungsentgelt nicht on top, sondern unter Verrechnung sonst erfolgender Tariferhöhungen erfolgt.
Zitat (Pickel):
"Nein, das heißt dass die Ergebnisse der kommenden Jahre immer niedriger ausfallen werden, als sie ohne gleichzeitiger Auffüllung des anderen Topfes ausfielen."
Zitat (Pickel):
"Verständnis dafür haben, dass die betroffenen MA die Situation wie dargestellt interpretieren"
Oh je! Vom "Gehaltsverzicht", über "Teile von Tariferhöhungen" die in den Topf wandern, dann "Verrechnung sonst erfolgender Tariferhöhungen" schließlich nur noch ein "wie dargestellt interpretieren".
Ich habe selten einen Menschen erlebt der sich so winden kann. Aber das ist genau der Punkt warum eine Diskussion mit Dir nie zu einem vernünftigen Ergebnis führen wird.
Erstellt am 10.03.2017 um 10:01 Uhr von Pickel
Pjöng, alle meine Aussagen basieren auf der selben Annahme:
Es ist für jeden klar denkenden Menschen eindeutig, dass ein über Jahre vereinbarter Aufbau eines Gehalt-Topfes Opportunitätskosten verursacht. Das steht so im ersten wie im letzten Posting.
Das ist kein Winden. Hilflos ist lediglich dein verzweifelter Versuch, mir Fehler zu unterstellen wo keine sind.
Erstellt am 10.03.2017 um 10:16 Uhr von Pjöööng
Woher willst Du eigentlich wissen was für "jeden klar denkenden Menschen eindeutig" ist?
Und hier jetzt den Begriff der "Opportunitätskosten" zu wählen zeigt eigentlich nur dass Du entwederc über geheimes Wissen verfügst oder keine Ahnung von dem hast was Du so schreibst. Aber ich gehe davon aus dass Du damals bei diesen Tarifverhandlungen dabei warst.