Leistungsentgelt - Gieskannenprinzip an Krankheitstage koppeln?
Bei uns wird ein Leistungsentgelt nach TVÖD §18 gezahlt. Da wir eine soziale Einrichtung mit vielen verschiedensten Bereichen sind wird seit vielen Jahren per BV das Gieskannenprinzip angewendet. Jeder bekommt das gleiche (auf Basis einer vollen Stelle). Nun redet ein leitender dem Chef da rein und er beginnt zu überlegen die BV zu kündigen. Er sieht es nicht ein, dass jemand, der ein halbes Jahr krank ist, das selbe bekommt wie einer der das ganze Jahr leistet und möchte die Gieskanne nun also an die Anwesenheitstage koppeln. Ich habe ihm gesagt wie schwierig das wird (Arbeitsunfälle, Kindkrank, Kur, Beschäftigungsverbote und Schwangere...) außerdem gibt es ja noch das Problem, dass sich Kranke dann womöglich an die Arbeit schleppen. Der Leiter möchte damit die belohnen, die die Arbeit der Kranken mitmachen, aber selbst wenn 10% kein Leistungsentgelt bekommen, bekommen alle anderen grade mal 100€ mehr pro Jahr, also keine 10€ auf den Monat gesehen - das ist eher Hohn als Lohn. Meiner Meinung nach sollte man dann lieber Zweckbefristet Personal einstellen und so die die mehr leisten müssen entlasten. Ich als Vorsitzender finde es gut wie es ist, höre aber gerne mal andere BR Meinungen dazu. Danke falls jemand eine Meinung dazu hat!
Community-Antworten (6)
22.10.2015 um 10:02 Uhr
Ich bin da ganz Deiner Meinung.
Prämien für Gesundheit oder Krankheit am Arbeitsplatz sind aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
22.10.2015 um 10:25 Uhr
Kann mich da nur anschließen! :-)
22.10.2015 um 11:00 Uhr
Der TVöD sieht genau das ja auch nicht vor...
Übrigens: Euer Ansprechpartner ist der AG und nicht der Halbleiter.
22.10.2015 um 11:04 Uhr
Ich sage ja, dass der Chef von seinem Halbleiter beeinflusst wird und was seine Argumente sind, nicht, dass ich mit ihm diskutiere, meine Meinung kann ich ja noch offen kundtun. Ich möchte wenn es dann von meinem Ansprechpartner auf den Tisch kommt schlagfertig vorbereitet sein.
22.10.2015 um 13:23 Uhr
Unser AG hat auch schon über eine "leistungsgerechtere" Bezahlung nachgedacht... allerdings nicht über das Thema Anwesenheit, sondern über Zielvereinbarungen in den Jahresgesprächen. Das Thema hat sich bei uns erst mal wieder erledigt bzw. ist im Sande verlaufen... traurig bin ich darüber nicht, schon beim lauten Nachdenken des AG gab es Diskussionen und verhärtete Fronten. Prämien für Anwesenheiten (sei es Geld oder Urlaub oder sonst was) halte ich wie gironimo auch für problematisch.
24.10.2015 um 01:26 Uhr
Grundsätzlich teile ich die Bedenken. Wäre aber für eine Abgrenzung der Extremfälle offen, da hier tatsächlich das Argument, dass diese Person nichts zum Gewinn beigetragen hat, logisch ist.
Solche Grenzfälle wären für mich: Beschäftigungsverbot, Krank länger als 6 Monate
Verwandte Themen
Berechnung Krankheitstage BEM-Gespräch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Berechnung der Krankheitstage, ab wann ein BEM-Gespräch vom Arbeitgeber angeboten werden muss: Wenn jemand innerhalb eines Jahres mehrere, nich
Leistungsentgelt (Verteilung)
Hallo zusammen, in unserer Firma wird von einigen Mitarbeitern gefordert, dass das Leistungsentgelt nach Eingruppierung ausbezahlt werden sollte, sprich, wer mehr verdient, sollte auch mehr Leistun
Leistungsentgelt IGM-Era-Tarife
Ich hätte eine Frage bzgl. dem Leistungsentgelt, Bei uns im Betrieb gibt es keine Betriebsvereinbarung über die Leistungszulage, lediglich nach 6-9 Monate gibt es ein Gespräch mit dem Teamleiter je n
Darf man die Menge der Krankheitstage der einzelnen Mitarbeiter öffentlich aushängen?
In unserer Physiotherapie gibt es im Aufenthaltsraum seit kurzem ein Wandkalender, in dem neben den Urlaubs- und Fortbildungstagen jetzt auch die Krankheitstage der einzelnen Mitarbeiter eingetragen w
Krankheitstage sind nicht auf der Lohnabrechnung zu finden
Hallo! Seit kurzer Zeit werden die Krankheitstage auf der Lohnabrechnung nicht mehr ausgewiesen. Müssen die Krankheitstage auf der Lohnabrechnung stehen oder ist es legitim, dass sie nicht mehr daste