Bei uns wird ein Leistungsentgelt nach TVÖD §18 gezahlt.
Da wir eine soziale Einrichtung mit vielen verschiedensten Bereichen sind wird seit vielen Jahren per BV das Gieskannenprinzip angewendet. Jeder bekommt das gleiche (auf Basis einer vollen Stelle).
Nun redet ein leitender dem Chef da rein und er beginnt zu überlegen die BV zu kündigen.
Er sieht es nicht ein, dass jemand, der ein halbes Jahr krank ist, das selbe bekommt wie einer der das ganze Jahr leistet und möchte die Gieskanne nun also an die Anwesenheitstage koppeln.
Ich habe ihm gesagt wie schwierig das wird (Arbeitsunfälle, Kindkrank, Kur, Beschäftigungsverbote und Schwangere...) außerdem gibt es ja noch das Problem, dass sich Kranke dann womöglich an die Arbeit schleppen.
Der Leiter möchte damit die belohnen, die die Arbeit der Kranken mitmachen, aber selbst wenn 10% kein Leistungsentgelt bekommen, bekommen alle anderen grade mal 100€ mehr pro Jahr, also keine 10€ auf den Monat gesehen - das ist eher Hohn als Lohn. Meiner Meinung nach sollte man dann lieber Zweckbefristet Personal einstellen und so die die mehr leisten müssen entlasten.
Ich als Vorsitzender finde es gut wie es ist, höre aber gerne mal andere BR Meinungen dazu.
Danke falls jemand eine Meinung dazu hat!