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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Prämienregelung - wie erreicht der BR eine vom AGeber geplante Erhöhung auf alle MA auszudehnen?

T
Theo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

unserer Firma ist vor einem Jahr aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Da aber jeder einen Arbeitsvertrag hatte der sich ausdrücklich auf dem Tarifvertrag bezog wurde kurzerhand ein neuer Arbeitsvertrag erstellt in dem dieser Zusatz fehlte und ein paar Kleinigkeiten wie Ü-Stunden Zuschläge gleich mit.

Das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld wurde in eine freiwillige Prämie umgewandelt, deren höhe sich an Faktoren wie Geschäftsergebnis, eigene Kranktage und Produktivität orientiert.

Dieser Arbeitsvertrag mussten alle Unterschreiben.

10% der Kolegen haben diesen Vertrag nicht unterschrieben ( aus denen ist auch der spätere BR entstanden ).

Soweit so gut.

Die GL Plant jedoch eine Prämienerhöhung um 3% fürs kommende Jahr die wie eine normale Lohnerhöhung, an den stundenlohn orientiert aber auf diese Prämie aufgeschlagen wird.

Es kommen also nur die Kolegen die die neuen Verträge unterschrieben haben in den Genuss dieser Prämienerhöhung.

Gibt es eine Möglichkeit daß auch die restlichen 10% der Kolegen, diese Erhöhung bekommen?

Einige Details zu unseren Betrieb :

  • keine Tarifbindung
    
  • bei der einführen der Prämienregelung kein BR
    
  • für die 10% der Kolegen die diese Regelung nicht unterschrieben haben gilt ein Tarifvertrag von 1998 ( ist im Arbeitsvertrag verankert , da damals eine Tarifbindung bestand)

gruss Theo

4.33703

Community-Antworten (3)

V
viktor

20.10.2006 um 10:31 Uhr

Auch Prämiensysteme unterliegen der Mitbestimmung des § 87 BetrVG. Wenn das System irgendwann einmal ohne BR eingeführt worden ist, muss der AG nun bei Änderungen oder durch das Initiativrecht des BR heraus nun doch mit dem BR verhandeln.

RI
Ramses II

20.10.2006 um 11:26 Uhr

Wenn die Anwendung eines Tarifvertrages vereinbart wurde, dann sind dort die Vergütungsfragen geklärt.

Für die nicht tarifgebundenen AN muss ein eigenens Vergütungssystem definiert werden.

Einen rechtlichen Anspruch, aus dem jeweiligen anderen Vergütungssystem Leistungen zu erhalten sehe ich nicht.

Wer Rosinen mag, muss auch den umgebenden Kuchen essen.

T
Theo

20.10.2006 um 16:12 Uhr

Danke für eure Antwort (habe mir das auch gedacht aber Fragen kostet ja nix)

gruss Theo

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