Erstellt am 19.04.2012 um 07:53 Uhr von MonaLisa
@Reiner,
so eine Betriebsvereinbarung ist ein no go!
Sie sollte so schnell wie möglich gekündigt werden, denn sie bestraft die Kollegen, die krank sind!
Wieviel Kollegen kommen z. B. mit Fieber zum arbeiten, nur um ja keinen Cent an Prämie zu verlieren.........
Erstellt am 19.04.2012 um 09:26 Uhr von Reiner
Hallo monalisa, ich weiß die wurde auch nicht durch uns verschiedet. Die Prämie wird umsatzorientiert vergütet durch die erreichten Punkte. Da der Umsatz der letzten 2 Jahre schleppend war wurde immer gemeckert und die Leute sind länger krank.
Erstellt am 19.04.2012 um 10:36 Uhr von petrus
@ reiner:
Guckst Du §4a EntgFG. Leider ist solch eine Vereinbarung also laut Gesetz explizit erlaubt :-(
Ob die höchstmögliche Kürzung laut Gesetz bei Euch eingehalten wird, musst Du selbst nachrechnen...
Aber ML hat schon recht, die BRM, die dieser Regelung damals zugestimmt haben, gehören geschla... ähm... abgewählt ;-)
Erstellt am 19.04.2012 um 10:43 Uhr von streikbrecher
Reiner
.....Hallo monalisa, ich weiß die wurde auch nicht durch uns verschiedet.?????
denn
....Pramienzahlung, wir haben eine BV
Also BV geht IMMER nur mit BR!!!
Weiter verstößt diese Regelung so wohl gegen § 1 AGG, denn Schwerbehinderte habe oftmals (leider) aus Gründen der Behinderung unvermeidbare AU-Tage.
Erstellt am 19.04.2012 um 11:42 Uhr von Reiner
Hallo, leider arbeiten in unserem keine schwerbehinderten.
Auch innerhalb keine gemeldeten Behinderungen.
Erstellt am 19.04.2012 um 23:41 Uhr von gironimo
also es hilft nun mal nur - BV kündigen und neu verhandeln.
Erstellt am 20.04.2012 um 22:09 Uhr von assmuss
BAG, Urteil vom 25. 7. 2001 - 10 AZR 502/00
und
§4a entgeltfortzahlungsgesetz
Erstellt am 20.04.2012 um 22:13 Uhr von Kölner
@assmuss (oder wie auch immer)
Darauf hat petrus bereits hingewiesen...
Erstellt am 20.04.2012 um 22:14 Uhr von Irmgard
was sagt die bv zu arbeitsunfällen?
Erstellt am 20.04.2012 um 22:19 Uhr von assmuss
Ach neee, der Womanizer:) Gibt es dich noch :x
Das Urteil habe ich nicht gesehen, das andere übersehen;)
Erstellt am 21.04.2012 um 08:44 Uhr von Reiner
Arbeitsunfälle und Krankenhausaufenthalte werden raus gerechnet. Auch 5 Tage nach einem krankenhausaufenthalt.