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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV prämienregelung

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Reiner
Jan 2018 bearbeitet

Pramienzahlung, wir haben eine BV über eine prämienregelung. Wenn man mehr als 25 Tage im Jahr krank ist bekommt man 0 Punkte. Das ist nicht gerecht. Man darf doch nicht 0? bekommen Gibt es darüber ein Gesetz oder eine Rechtsprechung. Wenn es ein Gesetz über diese Regelung gibt, ist die BV dann nicht ungültig??? Bitte um Rat vielen dank.

2.244011

Community-Antworten (11)

M
monalisa

19.04.2012 um 09:53 Uhr

@Reiner, so eine Betriebsvereinbarung ist ein no go! Sie sollte so schnell wie möglich gekündigt werden, denn sie bestraft die Kollegen, die krank sind! Wieviel Kollegen kommen z. B. mit Fieber zum arbeiten, nur um ja keinen Cent an Prämie zu verlieren.........

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Reiner

19.04.2012 um 11:26 Uhr

Hallo monalisa, ich weiß die wurde auch nicht durch uns verschiedet. Die Prämie wird umsatzorientiert vergütet durch die erreichten Punkte. Da der Umsatz der letzten 2 Jahre schleppend war wurde immer gemeckert und die Leute sind länger krank.

P
Petrus

19.04.2012 um 12:36 Uhr

@ reiner: Guckst Du §4a EntgFG. Leider ist solch eine Vereinbarung also laut Gesetz explizit erlaubt :-( Ob die höchstmögliche Kürzung laut Gesetz bei Euch eingehalten wird, musst Du selbst nachrechnen...

Aber ML hat schon recht, die BRM, die dieser Regelung damals zugestimmt haben, gehören geschla... ähm... abgewählt ;-)

S
streikbrecher

19.04.2012 um 12:43 Uhr

Reiner

.....Hallo monalisa, ich weiß die wurde auch nicht durch uns verschiedet.????? denn ....Pramienzahlung, wir haben eine BV Also BV geht IMMER nur mit BR!!!

Weiter verstößt diese Regelung so wohl gegen § 1 AGG, denn Schwerbehinderte habe oftmals (leider) aus Gründen der Behinderung unvermeidbare AU-Tage.

R
Reiner

19.04.2012 um 13:42 Uhr

Hallo, leider arbeiten in unserem keine schwerbehinderten. Auch innerhalb keine gemeldeten Behinderungen.

G
gironimo

20.04.2012 um 01:41 Uhr

also es hilft nun mal nur - BV kündigen und neu verhandeln.

A
assmuss

21.04.2012 um 00:09 Uhr

BAG, Urteil vom 25. 7. 2001 - 10 AZR 502/00

und

§4a entgeltfortzahlungsgesetz

K
Kölner

21.04.2012 um 00:13 Uhr

@assmuss (oder wie auch immer) Darauf hat petrus bereits hingewiesen...

I
Irmgard

21.04.2012 um 00:14 Uhr

was sagt die bv zu arbeitsunfällen?

A
assmuss

21.04.2012 um 00:19 Uhr

Ach neee, der Womanizer:) Gibt es dich noch :x Das Urteil habe ich nicht gesehen, das andere übersehen;)

R
Reiner

21.04.2012 um 10:44 Uhr

Arbeitsunfälle und Krankenhausaufenthalte werden raus gerechnet. Auch 5 Tage nach einem krankenhausaufenthalt.

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