BV prämienregelung
Pramienzahlung, wir haben eine BV über eine prämienregelung. Wenn man mehr als 25 Tage im Jahr krank ist bekommt man 0 Punkte. Das ist nicht gerecht. Man darf doch nicht 0? bekommen Gibt es darüber ein Gesetz oder eine Rechtsprechung. Wenn es ein Gesetz über diese Regelung gibt, ist die BV dann nicht ungültig??? Bitte um Rat vielen dank.
Community-Antworten (11)
19.04.2012 um 09:53 Uhr
@Reiner, so eine Betriebsvereinbarung ist ein no go! Sie sollte so schnell wie möglich gekündigt werden, denn sie bestraft die Kollegen, die krank sind! Wieviel Kollegen kommen z. B. mit Fieber zum arbeiten, nur um ja keinen Cent an Prämie zu verlieren.........
19.04.2012 um 11:26 Uhr
Hallo monalisa, ich weiß die wurde auch nicht durch uns verschiedet. Die Prämie wird umsatzorientiert vergütet durch die erreichten Punkte. Da der Umsatz der letzten 2 Jahre schleppend war wurde immer gemeckert und die Leute sind länger krank.
19.04.2012 um 12:36 Uhr
@ reiner: Guckst Du §4a EntgFG. Leider ist solch eine Vereinbarung also laut Gesetz explizit erlaubt :-( Ob die höchstmögliche Kürzung laut Gesetz bei Euch eingehalten wird, musst Du selbst nachrechnen...
Aber ML hat schon recht, die BRM, die dieser Regelung damals zugestimmt haben, gehören geschla... ähm... abgewählt ;-)
19.04.2012 um 12:43 Uhr
Reiner
.....Hallo monalisa, ich weiß die wurde auch nicht durch uns verschiedet.????? denn ....Pramienzahlung, wir haben eine BV Also BV geht IMMER nur mit BR!!!
Weiter verstößt diese Regelung so wohl gegen § 1 AGG, denn Schwerbehinderte habe oftmals (leider) aus Gründen der Behinderung unvermeidbare AU-Tage.
19.04.2012 um 13:42 Uhr
Hallo, leider arbeiten in unserem keine schwerbehinderten. Auch innerhalb keine gemeldeten Behinderungen.
20.04.2012 um 01:41 Uhr
also es hilft nun mal nur - BV kündigen und neu verhandeln.
21.04.2012 um 00:09 Uhr
BAG, Urteil vom 25. 7. 2001 - 10 AZR 502/00
und
§4a entgeltfortzahlungsgesetz
21.04.2012 um 00:13 Uhr
@assmuss (oder wie auch immer) Darauf hat petrus bereits hingewiesen...
21.04.2012 um 00:14 Uhr
was sagt die bv zu arbeitsunfällen?
21.04.2012 um 00:19 Uhr
Ach neee, der Womanizer:) Gibt es dich noch :x Das Urteil habe ich nicht gesehen, das andere übersehen;)
21.04.2012 um 10:44 Uhr
Arbeitsunfälle und Krankenhausaufenthalte werden raus gerechnet. Auch 5 Tage nach einem krankenhausaufenthalt.
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