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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Prämienregelung BV

H
Hulky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Schlauen,

bei uns ist vor vier Jahren eine Leistungsbezogene Prämienregelung eingeführt worden (Produktionsbetrieb). Dies wurde am Anfang auf Probe eingeführt. Wir möchten das ganze in einer Betriebsvereinbarung festigen, der Arbeitgeber möchte dies aber nicht. Er meint dies sei eine freiwillige BV und er könne dies jede Zeit abschaffen. Welche Möglichkeiten haben wir als Betriebsrat diese Prämienregelung in einer Betriebsvereinbarung fest zu schreiben.

1.844010

Community-Antworten (10)

W
wölfchen

19.01.2011 um 10:24 Uhr

. . . was wollt Ihr denn in dieser BV regeln?

H
Hulky

19.01.2011 um 10:40 Uhr

Hallo Wölfchen,

erste Linie möchten wir dass diese Regelung gefestigt wird. In der BV wird dann die jetzigen Modulitäten (wer, wie, höhe der Prämie, Leistungswert usw.) auf Papier gebracht.

R
rkoch

19.01.2011 um 11:51 Uhr

Schau doch mal in §87 (1) Nr. 10 und insbesondere Nr. 11 BetrVG. Findest Du dort das Wort "Prämie" ?

Also. Zwingende Mitbestimmung! Also auch (eigentlich zwingend) BV.

Das Wort "Entgeltgrundsatz" in Nr. 10 bezieht sich übrigens auf die ART der leistungsabhängen Entlohnung, also die Frage ob Akkord, Prämie oder was auch immer. Der AG kann also eine Prämienentlohnung ohne Zustimmung des BR weder einführen noch abschaffen.

NB: selbst wenn es nicht so wäre, dann wäre die Prämienentlohnung nach 4 Jahren definitiv Betriebliche Übung - und wäre auch dann nicht mehr einfach abschaffbar. Das würde dann schon einer Änderungskündigung bedürfen.

NB2: Wenn ihr nicht mehr wollt als die bestehenden Regel in eine BV zu gießen, dann braucht ihr auch null Angst vor der Einigungsstelle zu haben. Etwas derartiges wird (vorbehaltlich das die bestehende Regelung so wie sie ist nicht gegen Gesetz/TV verstößt) die Einigungsstelle zu 100% absegenen, da es keine EINIGUNGSbedarf gibt.

S
sanifair

20.01.2011 um 01:46 Uhr

@rk

die Einigungsstelle kann aber nicht festschreiben dass es das Geld ewig gibt! Die Einigungstelle kann nur den Topf verteilen aber der AG kann entscheiden ob es den gibt

R
rkoch

20.01.2011 um 10:23 Uhr

AG kann entscheiden ob es den gibt

Korrekt. Aber wenn der AG sich für den Topf entschieden hat kriegt er ihn so einfach nicht mehr los..... wie im vorliegenden Fall über die vermutlich entstandene Betriebliche Übung. IMHO wäre es möglicherweise auch unzulässig eine leistungsorientierte Prämienentlohnung als "freiwillig, jederzeit widerrufbar" zu deklarieren.

S
sanifair

20.01.2011 um 21:47 Uhr

Koch

Wenn die bv richtig gestrickt ist gibt es keine betriebl. Übung

R
rkoch

21.01.2011 um 09:08 Uhr

@sanifair

Liest Du den Beitrag von Hulky eigentlich? Es GIBT keine BV und der AG will auch keine MACHEN! Deshalb habe ich nur gesagt: Aufgrund der seit 4 Jahren ohne Vereinbarung durchgeführten Prämienentlohnung dürfte eine betriebliche Übung entstanden sein, insofern wird eine Einigungsstelle kein Problem damit haben dem BR die gewünschte BV ohne weitere Diskussion zuzusprechen wenn der BR diese unverändert in einer BV niederlegen möchte. Also nochmal zum Mitlesen: AG zu Verhandlungen auffordern, wenn er diese verweigert die Verhandlungen für gescheitert erklären, Einigungsstelle anrufen, Einigungsstelle unterschreibt die BV, Punkt. Natürlich könnte man auch den AG nach §23 zu den Verhandlungen zwingen aber das ist IMHO der falsche Weg.

S
sanifair

21.01.2011 um 09:56 Uhr

ich lese ... aber ich habe anscheinend keine rkochsche Kristallkugel... woher willst Du wissen dass es eine betriebliche Übung ist? Vielleicht hat der AG das richtige auf die Lohnabrechnung gedruckt... oder einen der anderen möglichen Maßnahmen um zu vermeiden dass eine betriebl. Übung entsteht

R
rkoch

21.01.2011 um 10:08 Uhr

Ich denke das ich oft genug diesbezüglich "dürfte" oder "vermutlich" geschrieben habe. WISSEN kann ich nicht was genau da gelaufen ist. Da Prämienlohn aber zu den fixen Lohnbestandteilen gehört und auch dem MBR des BR unterliegt habe ich weiter oben schon geschrieben das ich persönlich (was so gut wie nichts bedeutet) davon ausgehen würde das ein Freiwilligkeitsvorbehalt oder eine willkürlich wechselnde Entlohnung (um dem Entstehen der betr. Übung vorzubeugen) in diesem Fall möglicherweise (schon wieder ein vielleicht) rechtlich nicht haltbar wäre. Ob ich mit dieser Meinung richtig liege wird evtl. ein Richter entscheiden müssen. Aber ich wollte Hulky eben darauf hinweisen, das es MÖGLICHERWEISE so ist, damit er daraus die weiteren Handlungen seinerseits ableiten kann.

Nein, was tatsächlich bei Hulky gelaufen ist kann ich definitiv nicht wissen. Dachte eigentlich das das aus dem ewigen "potentiell möglich" meiner Antworten erkennbar ist... Aber vielleicht sollte ich mir einen Disclaimer zulegen den ich unter jede Antwort schreibe......

S
sanifair

21.01.2011 um 14:54 Uhr

Okay soooo unterschreibe ich es dir auch ;)

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