Bonuszahlung; wenn Unternehmensziele nicht erreicht erreicht werden, kann Gruppe 1 den Abschlag behalten, Gruppe 2 ginge leer aus - Verstößt das gegen §75 BetrVG?
In unserer Firma wird - bei gutem Geschäftsergebnis - ein Jahresbonus an die Mitarbeiter ausgezahlt. Da es sich um ein Dienstleistungsunternehmen handelt, gibt es 2 Gruppen von Mitarbeitern: Gruppe 1 macht Projektarbeit, d.h. die Stunden werden werden dem Kunden in Rechnung gestellt und machen somit den Umsatz. Gruppe 2 liefert die Unterstützung (IT, Buchung von Hotels und Flügen, Finanzabteilung etc.). Die 2 Gruppen werden bei der Auszahlung des Jahesbonus unterschiedlich behandelt: Gruppe 1 erhält einen 40%igen Abschlag auf den Jahresbonus bereits diesen Herbst und den Rest im Frühjahr 2009. Gruppe 2 erhält den vollen Bonus erst im Frühjahr 2009. Sollte es sich herausstellen, dass die Unternehmensziele nicht erreicht erreicht werden, kann Gruppe 1 den Abschlag behalten, Gruppe 2 ginge leer aus. Ziel der Aufteilung des Bonus für Gruppe 1 ist es, diese Mitarbeiter im 2. Halbjahr zu motivieren, damit sie durchhalten und möglichst viele Umsatz zu machen. Verstößt das gegen §75 BetrVG?
Community-Antworten (3)
11.10.2008 um 01:07 Uhr
Nein, das Ganze ist nicht in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Die Frage, die bei uns diskutiert wird, ist, ob eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiter der Gruppe 2 vorliegt. Gruppe 1 macht etwa 75 % der Mitrbeiter aus, Gruppe 2 ca. 25 %. Sollen wir 75% der Mitarbeiter demotivieren, damit 25% gerecht behandelt werden (falls §75 hier greift). Die Firma arbeitet international, in anderen Ländern wird diese Form der Bonuszahlung so akzeptiert wie sie ist.
11.10.2008 um 11:55 Uhr
@Pepper Sind die Bonuszahlungen ggf. per Arbeitsvertrag geregelt?
11.10.2008 um 13:58 Uhr
@Kölner Nein, es ist eine neu eingeführte, freiwillige Leistung des AG, abhängig von der Geschäftslage. Es gibt z.Z. einfach gar keine Regelung/Grundlage auf der die Entscheidung gefällt werden kann - außer eben den Gesetzen. Und die Frage ist, ob die Einteilung der Mitarbeiter in die o.g. Gruppen nachvollziehbar oder willkürlich bzw. nur dem AG nutzend ist - da streiten sich die Geister. Ein Teil vertritt die Meinung, dass der Druck, der auf Gruppe 1 erheblich höher ist und eine Motivation daher durchaus angebracht, der andere Teil meint: Gleichbehandlung für alle. Und es gibt nur "friß oder stirb" - entweder der Bonus wird an die MA der Gruppe 1 ausgezahlt oder keiner bekommt was (wenn der GBR ablehnt), da das Geld von der Konzernmutter in USA kommt.
Verwandte Themen
BR Beschluss im Sinne einer Mehrheit oder Gleichheit für Gesamtbelegschaft?
Als Mitglied eines Gesamtbetriebsrats (GBR) bin ich an der im folgenden beschriebenen Entscheidungfindung beteiligt: Ein vom Unternehmen gezahlter Abschlag auf einen Bonus soll demnächst nur an ein
Zielsetzung
Guten Tag, wir haben eine Bonus-Betriebsvereinbarung in unserem Unternehmen. Die Geschäftsleitung hatte offizielle Unternehmensziele veröffentlich; dies war unserer Meinung nach die Grundlage für
Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen?
Hallo, wir haben vor kurzem einen BR gegründet und un ser AG muss sich erst noch an uns gewöhnen. In unser Jahresgehalt ist eine Bonuszahlung eingerechnet, die wir natürlich nur anteilig der Zielerr
Rückzahlung Bonusleistung
Hallo zusammen, eine Kollegin erhält zu ihrem Lohn einen Abschlag auf einen Bonus, der normalerweise im April ausgezahlt wird. Grundlage für den Abschlag ist der letzte Bonus. Jetzt scheidet sie a
Ist das schon Mobbing und Diskriminierung? Was kann ich machen?! Hilfe! Muss ich wechseln? Darf ich versetzt werden?
Hallo, ich arbeite als Erzieher für einen Betriebskindergarten. Auf den ersten Blick gibt es keine großen unterschiede zu einen "normalem" Kindergarten. Wir haben in unserem Unternehmen allerdings re