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Bonuszahlung; wenn Unternehmensziele nicht erreicht erreicht werden, kann Gruppe 1 den Abschlag behalten, Gruppe 2 ginge leer aus - Verstößt das gegen §75 BetrVG?

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Pepper
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma wird - bei gutem Geschäftsergebnis - ein Jahresbonus an die Mitarbeiter ausgezahlt. Da es sich um ein Dienstleistungsunternehmen handelt, gibt es 2 Gruppen von Mitarbeitern: Gruppe 1 macht Projektarbeit, d.h. die Stunden werden werden dem Kunden in Rechnung gestellt und machen somit den Umsatz. Gruppe 2 liefert die Unterstützung (IT, Buchung von Hotels und Flügen, Finanzabteilung etc.). Die 2 Gruppen werden bei der Auszahlung des Jahesbonus unterschiedlich behandelt: Gruppe 1 erhält einen 40%igen Abschlag auf den Jahresbonus bereits diesen Herbst und den Rest im Frühjahr 2009. Gruppe 2 erhält den vollen Bonus erst im Frühjahr 2009. Sollte es sich herausstellen, dass die Unternehmensziele nicht erreicht erreicht werden, kann Gruppe 1 den Abschlag behalten, Gruppe 2 ginge leer aus. Ziel der Aufteilung des Bonus für Gruppe 1 ist es, diese Mitarbeiter im 2. Halbjahr zu motivieren, damit sie durchhalten und möglichst viele Umsatz zu machen. Verstößt das gegen §75 BetrVG?

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Community-Antworten (3)

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Pepper

11.10.2008 um 01:07 Uhr

Nein, das Ganze ist nicht in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Die Frage, die bei uns diskutiert wird, ist, ob eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiter der Gruppe 2 vorliegt. Gruppe 1 macht etwa 75 % der Mitrbeiter aus, Gruppe 2 ca. 25 %. Sollen wir 75% der Mitarbeiter demotivieren, damit 25% gerecht behandelt werden (falls §75 hier greift). Die Firma arbeitet international, in anderen Ländern wird diese Form der Bonuszahlung so akzeptiert wie sie ist.

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Kölner

11.10.2008 um 11:55 Uhr

@Pepper Sind die Bonuszahlungen ggf. per Arbeitsvertrag geregelt?

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Pepper

11.10.2008 um 13:58 Uhr

@Kölner Nein, es ist eine neu eingeführte, freiwillige Leistung des AG, abhängig von der Geschäftslage. Es gibt z.Z. einfach gar keine Regelung/Grundlage auf der die Entscheidung gefällt werden kann - außer eben den Gesetzen. Und die Frage ist, ob die Einteilung der Mitarbeiter in die o.g. Gruppen nachvollziehbar oder willkürlich bzw. nur dem AG nutzend ist - da streiten sich die Geister. Ein Teil vertritt die Meinung, dass der Druck, der auf Gruppe 1 erheblich höher ist und eine Motivation daher durchaus angebracht, der andere Teil meint: Gleichbehandlung für alle. Und es gibt nur "friß oder stirb" - entweder der Bonus wird an die MA der Gruppe 1 ausgezahlt oder keiner bekommt was (wenn der GBR ablehnt), da das Geld von der Konzernmutter in USA kommt.

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