Erstellt am 23.02.2018 um 08:41 Uhr von rsddbr
Beschlüsse des Betriebsrats werden ausschließlich in Betriebsratssitzungen gefasst. Eine Beschlussfassung auf anderen Wegen (z. B. per Unterschrift im Umlaufverfahren) ist unzulässig (BAG v. 4.8.1975 – AZR 266/74).
Erstellt am 23.02.2018 um 09:58 Uhr von hansimglueck
Es geht schon, den Beschluss nachträglich auf einer Sitzung zu fassen.
Nur - warum? Wenn es erforderlich ist, findet eine Sitzung statt - auch bei BRs im AD. Ihr solltet euer Mandat ernster nehmen. Das BetrVG räumt euch die Zeit ein, die erforderlich ist. Und Angst um eure Soll-Erfüllung oder Prämien braucht ihr euch auch nicht machen. Die Ausfälle sind durch einen Nachteilsausgleich auszugleichen.