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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschluss nachträglich fassen

Z
zoellerk
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Neuner BR Gremium im Außendienst. Wir treffen uns neun bis zehn mal im Jahr. Es geht hier um einen Ok für eine Prämienregelung. Alle Kollegen, bis auf einen haben per Mail auf meine Anfrage mit OK geantwortet. Den Beschluss dazu werden wir bei unserer nächsten Zusammenkunft machen. Ist das rechtlich so in Ordnung oder kann der Eine diesen nachträglichen Beschluss anfechten?

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Community-Antworten (2)

R
rsddbr

23.02.2018 um 09:41 Uhr

Beschlüsse des Betriebsrats werden ausschließlich in Betriebsratssitzungen gefasst. Eine Beschlussfassung auf anderen Wegen (z. B. per Unterschrift im Umlaufverfahren) ist unzulässig (BAG v. 4.8.1975 – AZR 266/74).

H
hansimglueck

23.02.2018 um 10:58 Uhr

Es geht schon, den Beschluss nachträglich auf einer Sitzung zu fassen.

Nur - warum? Wenn es erforderlich ist, findet eine Sitzung statt - auch bei BRs im AD. Ihr solltet euer Mandat ernster nehmen. Das BetrVG räumt euch die Zeit ein, die erforderlich ist. Und Angst um eure Soll-Erfüllung oder Prämien braucht ihr euch auch nicht machen. Die Ausfälle sind durch einen Nachteilsausgleich auszugleichen.

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