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Kurzer Freitag/Überstunden

MP
Manfred Pleuter
Okt 2018 bearbeitet

Hallo. Kurz die Eckdaten: 35h/Woche, Mo-Do 7,5h, Fr 5h.

Der Chef möchte nun das, wenn Überstunden abgebaut werden, für den Freitag 7 h abgerechnet werden, also 1/5 der Arbeitswoche. Ist das so korrekt.

Gruss Manfred Pleuter

70905

Community-Antworten (5)

C
celestro

25.10.2018 um 12:16 Uhr

Nein ... wenn an einem Freitag normalerweise 5 h gearbeitet werden, dann darf man jemandem, der "auf Stunden" frei nimmt auch nur 5 h abziehen.

ABER ... wenn Chef da Stress macht ... einfach nur Montage nehmen. ;-))))

NB
nicht brauchen

25.10.2018 um 16:50 Uhr

Doch das ist korrekt. Allerdings sind dann an den anderen Tagen 2 "Mehrstunden" gemacht worden. Daher werden nur 5h von dem Zeitguthaben abgezogen. Mo-Do 4*+0,5h und Fr -7h ergibt -5h. Mann muss immer den täglichen Durchschnitt nehmen, dann passts (Auch bei Krankheit oder Urlaub)... Habe das mit unserer GL auch schon mal. Die wollten das aber immer zugunsten der Firma auslegen.

C
celestro

25.10.2018 um 17:58 Uhr

Moment ... es kommt hier wohl darauf an, wie die Zeitangabe im Startpost gemeint ist:

35h/Woche, Mo-Do 7,5h, Fr 5h.

Liest sich für mich so, als ob vorher festgelegt ist, daß freitags 5 h gearbeitet wird. Wenn dem so ist, darf man nicht einfach 7 Stunden abziehen.

MP
Manfred Pleuter

25.10.2018 um 19:04 Uhr

Ja, das wurde voher per Betriebsvereinbarung festgelegt.

W
wdliss

26.10.2018 um 09:52 Uhr

Sofern Mo-Do auch jeweils "nur" 7 Stunden abgezogen werden spricht ja erstmal nichts dagegen. Wobei ich dann auch celestro's Rat folgen und nur noch montags meine Stunden abbauen würde.

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