Im Restlichen Betrieb wir allerdings schon immer 3 oder 4 Schichtig gearbeitet und die Kollegen haben auch in ihren Arbeitsvertägen die Schichtarbeit drin stehen.
Gibt es in dem Fall auch so etwas wie ein Gewohnheitrecht auf Tagschicht oder greift hier auch das Direktionsrecht vom Arbeitgeber.
Vielen Dank
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Urteil zur Mitbestimmung bei Schichtwechsel