Erstellt am 24.10.2018 um 16:29 Uhr von Jannipa
Wieso Gewohnheitsrecht? Ihr habt frei gehabt, im Gegenzug ist dafür jeweils ein Urlaubstag abgezogen worden. Die Firma KANN es so machen. Die Frage, ob sie es MUSS kann so nicht beantwortet werden.
Erstellt am 24.10.2018 um 17:07 Uhr von alterMann
Ich habe das so verstanden, dass für Heiligabend und Silvester zusammen ein Urlaubstag abgezogen wurde.
Ob das einfach so änderbar ist?
Das liegt zum einem an Euren Arbeitsverträgen: IN den meisten Formulararbeitsverträgen wird inzwischen das Entstehen eines Gewohnheitsrechts ausgeschlossen.
ZUm Zwweiten: Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, könnte der mit dem AG über Urlaubsgrundsätze verhandeln. Der BR muss einem Betriebsurlaub ja nicht zustimmen. Dann KÖNNEN die AN an den Tagen Urlaub nehmen, MÜSSEN aber nicht. Soll der Chjef sie halt beschäftigen. Oder der AG geht halt wieder auf die alte Regelung zurück...
Erstellt am 25.10.2018 um 10:25 Uhr von celestro
Die Frage ist natürlich, wohin die Regel geändert werden soll. ;-)
Da beide Tage normalerweise nicht den ganzen Tag gearbeitet wird, halte ich 1 Tag Abzug für völlig normal. Soll also jetzt dort gearbeitet werden, oder geht es darum, für die Tage insgesamt 2 volle Tage anzurechnen ?