Urlaubstage am 24.12. und am 31.12.
In den 16 Jahren Betriebszugehörigkeit wurde immer ein Urlaubstag für den 24.12 UND den 31.12. abgezogen. Kann die Firma diese Regelung ändern oder gilt ein Gewohnheitsrecht
Community-Antworten (3)
24.10.2018 um 18:29 Uhr
Wieso Gewohnheitsrecht? Ihr habt frei gehabt, im Gegenzug ist dafür jeweils ein Urlaubstag abgezogen worden. Die Firma KANN es so machen. Die Frage, ob sie es MUSS kann so nicht beantwortet werden.
24.10.2018 um 19:07 Uhr
Ich habe das so verstanden, dass für Heiligabend und Silvester zusammen ein Urlaubstag abgezogen wurde. Ob das einfach so änderbar ist? Das liegt zum einem an Euren Arbeitsverträgen: IN den meisten Formulararbeitsverträgen wird inzwischen das Entstehen eines Gewohnheitsrechts ausgeschlossen. ZUm Zwweiten: Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, könnte der mit dem AG über Urlaubsgrundsätze verhandeln. Der BR muss einem Betriebsurlaub ja nicht zustimmen. Dann KÖNNEN die AN an den Tagen Urlaub nehmen, MÜSSEN aber nicht. Soll der Chjef sie halt beschäftigen. Oder der AG geht halt wieder auf die alte Regelung zurück...
25.10.2018 um 12:25 Uhr
Die Frage ist natürlich, wohin die Regel geändert werden soll. ;-)
Da beide Tage normalerweise nicht den ganzen Tag gearbeitet wird, halte ich 1 Tag Abzug für völlig normal. Soll also jetzt dort gearbeitet werden, oder geht es darum, für die Tage insgesamt 2 volle Tage anzurechnen ?
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