Bossing über Dienstplan – Möglichkeit des BR?
Frage zur Einflussnahme des BRs bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit bzw. beim Dienstplan – wir sind noch recht neuer BR und nicht ganz fest im Sattel, weitere Schulungen stehen an. Kurz zum Fall:
Kollege arbeitet auf Abruf und in schichtbasierter Arbeit, gibt keine vertraglich festgelegten Arbeitstage, arbeitet bei uns fast immer am Sonntag, aber nicht jeden Sonntag (mancher Monat 2, manchmal 3, selten 4). Der Kollege ist bei uns geringfügig beschäftigt, hat noch nen Haupt-AG. Der wird jetzt Auslöser eines Problems: Der Kollege ist im März für den anderen AG an einem Wochenende Freitag bis Montag nicht in der Stadt, hatte seine Abwesenheit vorab bei der Abfrage von Verfügbarkeiten auch schon unserem Vorgesetzten mitgeteilt. Jetzt hat er den Dienstplan bekommen und genau für dieses (und an einem zweiten, anderen) Wochenende einen Dienst reinbekommen. Beschwerde hat nichts gebracht, sein daraufhin nachträglich eingereichter Urlaubsantrag für das Wochenende wurde abgelehnt, es bleibe bei der Schicht. Wir und auch der Kollege haben das Gefühl, dass der Kollege rausgedrängt werden soll.
Meine Frage: Können wir vom Betriebsrat den Dienstplan in so einem Fall wirksam verneinen oder ne Änderung verlangen – oder betrifft das nur Ruhe- und Arbeitszeiten, Personaldichte oder so? Kann der BR dem Kollegen sozusagen helfen? Oder wäre hier die Mitbestimmung beim individuellen Urlaubsplan der Weg? Der Kollege will sich eigentlich richtig verhalten, empfindet die Reaktion seines Vorgesetzten aber als Schikane und kann sich jetzt fast nur noch falsch verhalten – bei uns oder beim anderen Arbeitgeber. Unser Vorgesetzter sagt, er braucht den Kollegen und der habe vorab keinen Urlaub für das Wochenende beantragt und er lasse sich nicht auf der Nase rumtanzen und will deshalb auch jetzt keinen Urlaub gewähren. Gab vorher Abmahnungen zu anderen Themen. Über gute Absichten und Gespräch hat sich nix bewegt – wie kann man wirksam was bewegen?
Community-Antworten (22)
17.01.2025 um 14:55 Uhr
grundsätzlich unterliegen die Dienstpläne dem §87 Abs.2 Nr.2 BetrVG und unterliegen der vollen Mitbestimmung, ohne Frist, AG müsste sich die Zustimmung über die Einigunngsstelle holen!
17.01.2025 um 14:56 Uhr
Habt ihr dem Dienstplan bereits zugestimmt?
17.01.2025 um 15:04 Uhr
es müssen min. 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben § 11 ArbZG
17.01.2025 um 15:13 Uhr
kleiner Hinweis ... wer Urlaub nimmt, darf NICHT arbeiten. Also auch nicht bei dem anderen AG!
17.01.2025 um 15:36 Uhr
@Schlaumeier38 Stimmt – aber meine Frage geht ja darum, ob der BR sinngemäß sagen kann "bei dem einen Mitarbeiter finden wir den Dienst nicht gut bzw.- behaupten Bossing", also Eingriff in die Dienstplangestaltung, welcher individuelle Arbeiter wann wo eingesetzt wird. Einigungsstelle kann man dieses eine Mal wohl zum Druckaufbau machen – beim nächsten Mal ist das Argument aber verbraucht, falls die Einigungsstelle solch eine Änderung ablehnt. Ich frag ja, was der BR genau mitbestimmen darf. Sonst kann der BR ja gleich anfangen die Dienstpläne zu schreiben :)
@GabrielBischoff Nein, genau deshalb noch nicht.
@Schlaumeier38 Danke, daher wird mal 2, mal 3, mal 4 Sonntage gearbeitet
@celestro Das Problem ist nicht die Erholung, das Problem ist das (bevorstehende unentschuldigte) Fernbleiben vom Dienst bei uns und das Arbeits-/Ordnungsverhalten bei uns – Verhinderung vorab mitteilen hat nicht funktioniert, Urlaub wurde abgelehnt, bleibt ja nur AU-Schwindel, Abwesenheit ohne Nachweis oder vorprogrammierter Konflikt beim anderen Arbeitgeber.
17.01.2025 um 16:03 Uhr
@Mike : da der Dienstplan der vollen Mitnbestimmung ohne Frist unterliegt, braucht der BR garnicht sagen, er sagt nur so genehmigen wir den Dienstplan nicht.
Man kann auch sagen warum man ihn nicht genehmigt
17.01.2025 um 17:42 Uhr
@Damei81 Leuchtet ein – wir wollen nur wenn möglich gar nicht so einen Muskelflex, so ein Machtding wie der Vorgesetzte draus machen. Wäre schön wenn unsere Personalstelle am Ende auch einlenkt und den Kollegen einfach Urlaub machen lässt und umplant.
Geht mir nur grundsätzlich darum zu wissen, ob der BR auch abseits von diesem Fall sagen könnte Person A und Person B in Schicht 1 finden wir nicht gut, Person A macht bitte Schicht 1 mit Person X und Person B geht in Schicht 2 mit Person Z am nächsten Tag…… Oder ob sich das eben auf die Zeiten und die Verteilung der Arbeit beschränkt. Weil Person A/B ist dann ja was individuelles, nicht was kollektives……
Die Subfrage ist: Ist § 87 (1) 2. BetrVG der richtige Weg, vermutetes Bossing zu verhindern. Das dürfte sich ja dann bei der nächsten Gelegenheit wiederholen.
17.01.2025 um 18:59 Uhr
"Wäre schön wenn unsere Personalstelle am Ende auch einlenkt und den Kollegen einfach Urlaub machen lässt und umplant."
Wenn der Kollege im Urlaub bei einem anderen AG arbeitet ist das ein Kündigungsgrund. Und sofern man hier Bossing vermutet, wäre es nun wirklich mehr als dumm, den Grund für eine Kündigung auch noch auf dem Silbertablett zu servieren.
19.01.2025 um 12:08 Uhr
Letztendlich sprechen wir von vorsätzlichem Betrug! Weshalb wollt ihr sowas unterstützen, könnte sehr eng werden für alle beteiligten!
Man muß nunmal im Vorfeld wissen, dass es bei einem Zweitjob zu Problemen kommen kann, nun versucht man zu tricksen mit Urlaub und AU habe ich gelesen. Ein komplettes Unding sowas, wer muß es ausbaden, der AG.
Zudem, aus welchem Grund sollte der Arbeitsplan nicht genehmigt werden, der Mitarbeiter hat anscheinend einen Rhythmus?! Gibt es hierfür betriebliche Gründe oder ist es nur Willkür?
20.01.2025 um 08:33 Uhr
Der Kollege hat vorher angegeben, dass er an genau diesem Wochenende nicht bei euch arbeiten kann. Sollte also in der Regel kein Problem sein, ihn ins "wunschfrei" zu planen. Da ihr Bossing vermutet, nehme ich an, dass es auch außerhalb dieses Vorfalls Probleme zwischen dem Kollegen und der/dem Vorgesetzten gibt, oder?
Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit würde ich als BR versuchen mit der/dem Vorgesetzten zu sprechen und darauf hinzuweisen, dass der Kollege an diesem Wochenende durch seinen Haupt-AG verhindert ist. Es gibt genug Argumente, warum man flexible Mitarbeiter halten möchte und die sollen auch eurem AG klar sein. Sollte das nicht der Fall sein, muss man ihn ggf. mal dran erinnern.
Einen Dienstplan zu genehmigen, bei dem klar ist, dass es zum Dienstausfall kommen wird (der Kollege wird ja wohl kaum bei seinem Haupt-AG um frei bitten), würde ich nicht tun.
Sucht das Gespräch - ggf. auch zusammen mit dem Kollegen - und schaut, ob ihr gemeinsam zu einer Lösung kommt.
20.01.2025 um 09:08 Uhr
Nein das geht nicht!
Der Mitarbeiter hatte versucht, Urlaub für dieses WE einzureichen, wie soll das gehen, wenn er für den Haupt-AG arbeiten soll?!
Eine AU war hier noch im Gespräch für dieses Wochenende! Sowas nennt man Betrug, dass ist das allerletzte, wie hier mit Sozialleistungen umgegangen wird!
20.01.2025 um 09:29 Uhr
Eine AU besagt aber nur das die arbeitsvertragliche Pflicht nicht nachgekommeb werdeb kann. Wen der Nebenjob, anderen Bedingungen hat. Könnte man dem nebenkob nachgehen. Ob das sinnvoll ist, mag ein andere Frage sein
20.01.2025 um 09:36 Uhr
Zitat vom Threadstarter am 17.01.2025 um 14:36:
"Bleibt ja nur AU-Schwindel"
Wirklich traurig, dass man solchen Personen noch helfen möchte, die in betracht ziehen, dass Sozialsystem auszunutzen!
20.01.2025 um 11:23 Uhr
Kann mich wer aufklären, wird Sozialbetrug in diesem Forum toleriert?
21.01.2025 um 09:46 Uhr
Hä? Echt krass das ganze
21.01.2025 um 12:16 Uhr
"Wirklich traurig, dass man solchen Personen noch helfen möchte, die in betracht ziehen, dass Sozialsystem auszunutzen!"
Traurig wäre es eher, nicht zu helfen. Niemand hier sagt: "dann soll der AN das machen". Sondern es wird aufgezeigt, das es andere Wege gibt. In der Hoffnung, das der TE das weiter gibt / davon Gebrauch macht.
21.01.2025 um 12:44 Uhr
Sieht Schlaumeier38 z.b. anders in seinem Post vom 20.01.2025 um 08:29 ...
21.01.2025 um 13:53 Uhr
das Du die Aussage in dem Post nicht verstehst, ist Dein Problem
21.01.2025 um 23:37 Uhr
@Iawtpl: was sehe ich anderes! Lies meine Post und ich beziehe mich darauf, das man während der AU auch einen Nebenjob machen könnte. Man ist krank aber nicht jedes krank wird zur AU. Opernsängerin wird bei Heiserkeit AU geschrieben, die Putzfrau eher nicht.
Und und du mit deinem Sozialbetrug. Immer die Oberschlauen und du hast es noch nie gemacht!
22.01.2025 um 12:59 Uhr
Nein tatsächlich nicht, würde nie auf so eine Idee kommen, in diesem Forum wohl normal.
22.01.2025 um 16:52 Uhr
"in diesem Forum wohl normal."
Lass doch einfach solche Spitzen, die Du dazu ja auch kein Stück beweisen kannst.
22.01.2025 um 18:08 Uhr
Meine Güte, der Ton hier ist ja auch etwas speziell bzw. bisschen drüber.
Wir wollen als BR zu keinem Sozialbetrug raten noch solchen gutheißen. Ich hab hier nur das Dilemma des Kollegen, der sich gerne richtig verhalten wollte (‚Ich bin beim anderen AG geplant, bitte berücksichtige das beim Dienstplan‘) und nun nicht kann (Wird trotz besseren Wissens an dem Termin geplant, darf aber auch keinen – meinetwegen auch unbezahlten – Urlaub nehmen). Der Kollege hat mit dem Vorgesetzten immer wieder kleinere Probleme gehabt (bzw. umgekehrt). Wir haben den Eindruck, hier wird ein Anlass bzw. Vorwand gesucht sich seiner zu entledigen. Es geht aus unserer Sicht um Machtfragen, wir möchten eine gütliche und pragmatische, positive Auflösung. Das hat wirklich nichts mit tricksen zu tun. Der Kollege ist bei uns nie krank, macht seine Arbeit richtig, ist im Team beliebt und will einfach gerne seine Arbeit hier und im Hauptjob weitermachen.
Ich wünsche allen Grantlern, dass sie niemals im Leben in die Situation kommen, zwei Jobs zum Lebensunterhalt ausführen zu müssen und dann ein Mal (!) in einen Terminkonflikt zu geraten, und trotz kommunikativer Bemühung vom Vorgesetzten einen mitzubekommen. So eine Art Betriebsrat wie mancher vermeintlich gute Ratgeber hier will ich nie werden und auch nicht von so einem vertreten werden. Ich bedanke mich aber bei denen, die mich so verstanden haben, wie ich den Kollegen darzustellen versucht habe, für ihre Zeit und Input.
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