Muß BR alle Überstunden genehmigen, oder gibt es Ausnahmen?
Hallo zusammen, ich weiß, das geplante Ü-Std. über längeren Zeitraum vom BR genehmigt werden müssen. Wie sieht es mit kurzfristiger Mehrarbeit aus (event.nur 1 Tag)? Ich meine: Wenn ein Tag vorher gesagt wird, morgen machen wir Überstunden damit geplante Arbeit fertig wird. Ist dieses Vorgehen nicht Zustimmungspflichtig?
Community-Antworten (7)
18.10.2006 um 20:29 Uhr
soho, manchmal gibt es Vereinbarungen zwischen AG und BR, dass nicht jede Ü-Stunde vorab genehmigt werden muss, damit AG handlungsfähig bleibt.
18.10.2006 um 22:08 Uhr
Hallo Lotte, wenn es aber so eine Vereinbarung nicht gibt, muß der BR gefragt werden auch für 1 oder 2 Überstunden? Falls es im BetrVG steht, kannst du mir § nennen? Gruß Soho
18.10.2006 um 22:14 Uhr
Hallo Soho Das MBR bei Ü-Stunden ergibt sich aus § 87 (1) Punkt 3.
18.10.2006 um 22:23 Uhr
Hallo Lotte, vielen Dank für schnelle Antwort. Soho
18.10.2006 um 22:45 Uhr
Hallo Lotte, hab noch zwei Fragen an Dich. Bei viel Mehrarbeit, ist es so, dass der BR eine schriftliche Anfrage zur Zustimmung bekommt. 1)Würde es für den einen Tag auch reichen, wenn wir Persönlich gefragt werden ob wir dem zustimmen? 2) Der gesamte BR muß es beschließen, oder?
18.10.2006 um 23:00 Uhr
Soho, kann ehrlich gesagt kein Schriftformerfordernis aus dem Gesetz entnehmen, gehe also davon aus, dass es persönlich geht. Ja, nur das Gremium kann Beschlüsse fassen
18.10.2006 um 23:14 Uhr
Hi Lotte, danke Dir Gr Soho
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