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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsänderung

D
Detlefine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen , Wir sind ein Betrieb mit ca 400 Mitarbeitern. Im Januar wurde eine Zweigstelle stillgelegt mit ca. 20Mitarbeitern. Davon habe alle eine Apfindung erhalten. Jetzt soll Ende des Jahres die nächste stillgelegt werden mit da 16 Mitarbeitern. Davon werden 4 versetzt und der Rest bekommt eine Apfindung. Wann redet man von einer Betriebänderung? Was für Vorteile hätte das für den Arbeitnehmer ? Unsere Arbeitgeber sagt das wäre keine Betriebänderung weil die Abstände zwischen den Stilllegungen weit voneinander entfernt sein und als die erste stillgelegt worden sei man hätte noch nicht ahnen können das die zweite auch stillgelegt werden würde. deswegen könnte auch von einer schleichenden Betriebänderung nicht die Rede sein. Was für Gründe hätte der Arbeitgeber eine Betriebänderung zu umgehen? Vielen Dank für jede Antwort im Voraus

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Community-Antworten (1)

S
Serina

14.08.2015 um 17:15 Uhr

eine Betriebsänderung muss gemeldet werden das Arbeitsamt kümmert sich um die Arbeitnehmer. Das ist das was ich weiß aber warum euer Arbeitgeber das umgehen möchte kann ich nicht sagen.

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