Erstellt am 18.10.2006 um 09:21 Uhr von Angi1
Hallo peggyh,
ich finde zu diesem Thema nur den § 37b des SGB´III.
Dort steht aber nicht davon, dass der MA von der AZ bezahlt freigestellt werden muss.
Woher hast du deine Information?
MfG
Angi1
Erstellt am 18.10.2006 um 09:50 Uhr von peggyh
hallo angi1,
wo das steht weiß ich nicht, es ist eine allgemeine aussage. ist es nicht so? dann liege ich verkehrt... ich dachte, der AG ist verpflichtet, den AN freizustellen, wenn dieser einen termin beim aa hat, weil er ja wegen des befristeten vertrages dazu verpflichtet ist, sich zu melden.
gruß peggyh
Erstellt am 18.10.2006 um 09:58 Uhr von Ramses II
Erstellt am 18.10.2006 um 13:06 Uhr von peggyh
hallo ramsesII,
der tip ist nicht übel, würde dann aber nur die zeit betreffen, die der AN im dienst stand, ab schichtbeginn also bis zu der zeit, die er dann wieder am arbeitsplatz ist. was ist mit der fahrzeit, die der AN von zuhause zum aa braucht und die noch vor dem eigentlichen schichtbeginn liegt?
gruß peggyh
Erstellt am 18.10.2006 um 13:48 Uhr von Ramses II
peggy,
durch die Fahrtzeit die außerhalb der Arbeitszeit liegt entsteht dem AN doch kein Schaden. Dafür besteht kein Ausgleichsanspruch.
Ebenso wenn der Agenturtermin in die arbeitsfreie Zeit gelegt werden kann.