hallo ihr...

und wieder hab ich eine kleine frage in die runde :o))
wenn ein befristet angestellter AN einen termin beim arbeitsamt hat und diesen wahrnimmt, kann er die fahrzeiten hin bzw. zurück als arbeitszeit geltend machen? er ist ja verpflichtet, sich 3 monate vor ablauf des arbeitsvertrages beim arbeitsamt zu melden und der AG muß ihn für die wahrnehmung des termines bezahlt freistellen. gilt das auch für die fahrzeiten?

gruß peggyh