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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bevorzugte Mütter - was gilt bei der Urlaubsplanung?

I
iceage
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben in einer Abteilung 2 Mütter und 4 Frauen ohne Kinder. Ist es denn richtig, dass die Mütter in jeglicher Form, z. B. bei der Urlaubsplanung oder auch bei Brückentagen etc, immer Vorrang haben. Gerade in den Ferien teilen die beiden sich den urlaub ein, wobei halt noch 4 andere Mitarbeiterinnen da sind, die evtl. auch mal in diesem Zeitraum Urlaub haben möchten. Gibt es eigetnlich eine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Urlaubs. Ich meine, mal gehört zu haben, dass Mütter ledilich Ansprcuh auf 2 wochen zusammenhängender Urlaub in den Ferien zustehen...

LG

4.19203

Community-Antworten (3)

B
betriebsrat

17.10.2006 um 18:50 Uhr

Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz. Dort steht alles wichtige. Im Arbeitsvertrag oder auch Tarifvertrag kann davon abgewichen werden. Einen gesetzlichen Anspruch der Kollegen die Kinder haben vorrangig behandelt zu werden gibt es nicht. Wenn diese das behaupten, dann lasst Euch von denen zeigen wo das stehen soll. mfg Betriebsrat

M
Mona-Lisa

17.10.2006 um 21:37 Uhr

@iceage, ich meine schon, dass man auf (alleine erziehende) Frauen, oder auch Männern! mit schulpflichtigen Kindern während der Schulferien Rücksicht nehmen sollte. Kindergartenferien nicht zu vergessen! Es müsste doch möglich sein, dass erwachsene Menschen eine Einigung finden......

H
Heinz

17.10.2006 um 23:41 Uhr

@betriebsrat

natürlich haben alleinerziehende Mütter und Eltern mit schulpflichtigen Kindern Vorrang vor Arbeitnehmern ohne Kinder in den Schulferien Urlaub zu nehmen. Das ergibt sich aus § 7 (1) Satz 1 Bundesurlaubsgesetz. Aus sozialen Gesichtspunkten haben solche Leute nämlich Vorrang, da sie sonst nicht gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub machen können und Betriebsräte haben die Aufgabe die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

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