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Wochenarbeitszeit 13% Regelung (40Std statt 36 Std) - auch bei nichtorganisiertem Betrieb?

E
Elfi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir müssen 2 Einstellungen genehmigen. Unsere BV sagt, daß die Regelarbeitszeit 36h/Woche ist. Diese beiden Leute sollen aber 40h Verträge bekommen. Unsere AG ist nicht im Arbeitgeberverband. Zählt für uns auch die Regelung, daß 13% der Verträge 40h sein darf?

Danke für schnelle Hilfe Elfi

5.150011

Community-Antworten (11)

L
Lotte

15.10.2006 um 22:11 Uhr

elfi,

woher hast Du denn das mit der 13% Regelung?

E
Elfi

15.10.2006 um 22:21 Uhr

Hab ich noch im Gedächtnis. Ist die Zahl falsch?

L
Lotte

15.10.2006 um 22:22 Uhr

Nein, nein, ich kenne so eine Regelung nur nicht. Ist sie aus Eurem TV? oder ist das so eine allgemeingültige Regelung, die man eigentlich kennen sollte nur ich kenne sie nicht?

E
Elfi

15.10.2006 um 22:28 Uhr

Unabhängig davon ob du davon gehört hast oder nicht, kannst du mir helfen?

L
Lotte

15.10.2006 um 22:34 Uhr

Bin ein wenig verwirrt von der komischen Regelung....

Also, BV = Betriebsvereinbarung? Mit der Berufung darauf, könntet Ihr der Einstellung m.E. zustimmen unter dem Vorbehalt, dass die Stundenzahl korrigiert wird. Das müsst Ihr natürlich schriftlich einfordern.

K
Kölner

16.10.2006 um 00:52 Uhr

@Lotte BAG 26.11.2003 4 ABR 54/02

L
Lotte

16.10.2006 um 01:23 Uhr

Kölner, danke Dir "Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt gem. § 3 Nr. 1.1 MTV 35 Stunden. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers kann dessen individuelle regelmäßige Arbeitszeit auf wöchentlich 40 Stunden verlängert werden (§ 3 Nr. 1.2 MTV). Die Zahl dieser Arbeitnehmer darf 13 % aller Beschäftigten des Betriebes einschließlich der leitenden Angestellten und AT-Angestellten nicht übersteigen (§ 3 Nr. 1.2.2 MTV"

Frage wäre jetzt, wie der BR damit umgeht,... würde an meinem Vorschlag festhalten.

RI
Ramses II

16.10.2006 um 01:58 Uhr

"Unsere AG ist nicht im Arbeitgeberverband."

R
ralle

16.10.2006 um 08:41 Uhr

Hallo! Den Einstellungen kannst Du ohne weiteres zustimmen. Als BR hast Du ja sowieso keinerlei Recht, individualrechtliche Vereinbarungen des AG mit dem AN in Abrede zu stellen.

W1
Wolle 1

16.10.2006 um 13:50 Uhr

Hallo elfi, ich stimme mit ralle überein, das man den Einstellungen ohne wenn und aber zustimmen kann. Es ist jedoch einen Versuch wert, den AG zu einer Senkung der Regelarbeitszeit für die Neuen zu bewegen, um nicht der Benachteiligung derselben bezichtigt zu werden. Aber in der heutigen Zeit "muss" ein BR Einstellungen nicht zustimmen, sondern ich meine er "darf" dies tun :-)

Gruss Wolle 1

R
ralle

17.10.2006 um 22:47 Uhr

Hallo Wolle 1 ! Ich bin mit Dir natürlich einer Meinung, es ist allemal Wert, den Versuch zu unternehmen, mit dem AG ins Gespräch zu kommen um für die neuen Kollegen und Kolleginnen eine Senkung der Regelarbeitszeit herbeizuführen. Jedoch bin ich davon überzeugt, daß sich tarifliche Regelungen nicht in einer Betriebsvereinbarung regeln lassen, wenn ein gültiger Tarifvertrag besteht. Ob der AG einer Tarifvertragspartei angehört spielt hierbei m.E. keine Rolle. Man könnte bei diesen Neueinstellungen so vorgehen, daß man Probezeit und eine eventuelle Befristung abwartet und im Nachhinein die Sache gerichtlich prüfen lässt!

Gruss

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