Nach den Urlaub / Krankheit beim Arbeitergeber zurück melden
Hallo, muß der Arbeitnehmer wenn er Urlaub gehabt hat oder Krank gewesen ist, sich am letzten Urlaubstag oder Krankheitstag beim Chef oder Abteilungsleiter zurück melden.
Community-Antworten (7)
19.10.2018 um 13:28 Uhr
Nö!
Er muss am ersten Arbeitstag pünktlich auf der Matte stehen.
Ich habe aber durchaus Verständnis für Arbeitgeber die speziell bei Krankheit eine frühzeitige Information über das tatsächlich zu erwartende Ende der AU wünschen.
Eine solche Info auch bei Urlaub? Dann scheint Ihr ein ganz anderes Problem zu haben...
19.10.2018 um 14:04 Uhr
"sich am letzten Urlaubstag oder Krankheitstag beim Chef oder Abteilungsleiter zurück melden."
meinst Du damit vielleicht eher sowas wie "am ersten Arbeitstag" ?
19.10.2018 um 20:56 Uhr
Bei uns ist es üblich sich nach einer Krankheit morgens bei Arbeitsantritt gesund zu melden. Nach dem Urlaub nicht.
19.10.2018 um 21:48 Uhr
schlawutzel warum muss man sich denn noch gesund melden, wenn man schon zur Arbeit angetreten ist?
08.01.2019 um 00:21 Uhr
@ nicoline Die Verwaltung der Krankmeldungen geht bei uns über das Vorzimmer der Abteilungsleitung. Von dort werden die Einträge ins SAP vorgenommen und damit der Personalabteilung bekannt gegeben. Es reicht bei uns nicht sich nur im eigenen Bereich krank zu melden, wir müssen parallel auch das Sekretariat informieren.
08.01.2019 um 00:36 Uhr
@ schlawutzel
Das erklärt aber nicht im Geringsten, warum man sich "gesund" melden soll / muss.
Davon abgesehen ... gibt es bei Euch eine Regelung zu den Krankmeldungen, bei denen der BR sein MBR ausgeübt hat ?
08.01.2019 um 10:51 Uhr
Diese "Gesundmeldung" sollte man schon aus purem Egoismus abgeben, sie wird wichtiger sein als die Krankmeldung.
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