Schlägerei in Gaststätte - Lohnfortzahlung oder nicht?
Ein Kollege hatte eine Schlägerei, in einer Gaststätte.Schuld Frage ist noch nicht geklärt. Der Kollege ist Krankgeschrieben und muß wahrscheinlich operit werden. Die Geschäftsleitung hat davon erfahren und möchte die Lohnfordzahlung ver= weigern. Frage: Ist das rechtlich in Ordnung?
Community-Antworten (12)
13.10.2006 um 21:35 Uhr
Der Arbeitgeber kann bei Fremdverschulden sich das Geld für den Lohn vom Verursacher, bzw. dessen Versicherung zurückholen. Genauso machts die Krankenkassen ja auch, wenn man nach einem Krankenhausaufenthalt im Fragebogen der KK angibt, dass Fremdverschulden vorliegt. Ob er den Lohn einbehalten kann, wenn der Kollege in der Kneipe aufmüpfig geworden ist und selbst eine Schlägerei angezettelt hat, müsste individualrechtlich geklärt werden. Nachvollziehbar fänd ichs schon, und verdient hätte der Bursche es auch.
13.10.2006 um 21:44 Uhr
@ Heinz, aber dann bin ich auch dafür, dass alle Freizeitsportler, insbesondere die Extremsportler, sowie Gartenfreaks, die beim Äpfelpflücken vom Baum stürzen und ähnliche Unfälle und nicht zu vergessen alle Schwangeren (weil: selbstverschuldet) keine Lohnfortzahlung mehr bekommen! Verdient hätten es auch diese Burschen und Frauen! ;-)
13.10.2006 um 23:05 Uhr
Provoziert ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine Rauferei und verletzt sich dabei schwer, kann ihm der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit verweigern. Vor allem, wenn der übermütige Raufbold zu Beginn der Handgreiflichkeiten selber ordentlich ausgeteilt hat. LAG Hamm (Urteil vom 24.9.2003 - 18 Sa 785/03)
13.10.2006 um 23:24 Uhr
@Wölfchen, ich weiß auch, dass manchen Leuten nichts besseres einfällt, als in Ihrer Freizeit Schlägereien anzuzetteln ( Hey, kuckst du? Pa aufe Fresse, oder was? ), dass du aber Äpfelpflücker, Schwangere und Extremsportler mit diesen Knallköppen in einen Topf wirfst, find ich seltsam. Schön, dass Heini direkt ein passendes Urteil parat hatte.
16.10.2006 um 16:59 Uhr
nachtrag:
ich war jetzt auf einem kammertermin am AG marburg, in dem der Richter Rühle ein urteil in der frage der folgeerkrankungen wegen einer behandlung ihrer unfruchtbarkeit für die klägerin entschieden hat. damit ist die unfruchtbarkeit eine krankheit und die sich aus der hormonbehandlung folgernden arbeitsunfähigkeiten sind vom arbeitgeber zu tragen. mal sehen ob dieses urteil vors LAG und vors BAG geht. unfruchtbarkeit nimmt ja leider ziemlich zu... ach ja, das bayrische LAG hat jezze hochoffiziell festgestellt, daß die schwangerschaft keine krankheit ist... erkenntnisse kommen manchmal langsam aber gewaltig :)))
gruß, packer
16.10.2006 um 20:04 Uhr
@packer Du überforderst mich: Was hat Dein Richterspruch mit der Fragestellung zu tun?
16.10.2006 um 20:37 Uhr
Vielleicht war ja die Unfruchtbarkeit das Ergebnis einer Kneipenschlägerei?
16.10.2006 um 21:04 Uhr
Ramses,
also wirklich: Wir Frauen schlagen uns nicht! Wußtest Du übrigens, dass das Aggressionspotential des Mannes sich etwa im Alter von 60 Jahren an das der Frau angleicht?
Du bist also schon lammfromm, Kölner mit seinen 80 Jahren auch ;-)
16.10.2006 um 21:57 Uhr
Ich glaube nicht dass ich im Alter dazu neigen werde, zu kratzen, zu spucken und mit einer Handtasche Geschlechtsgenossen auf den Kopf zu schlagen.
16.10.2006 um 22:04 Uhr
@Ramses II Stimmt! Ich kann mir auch nur vorstellen, dass Dir das widerfährt....
17.10.2006 um 00:00 Uhr
Kölner,
nur weil in Köln alle Männer mit rosa Handtäschchen rumlaufen muss das noch lange nicht bundesweit der Fall sein.
17.10.2006 um 16:40 Uhr
@ kölner ich wollte die unfruchtbaren nicht aussen vorgelassen wissen! ich habe auch so meine absonderlichen steckenpferdchen zu reiten...
@ ramses
also zicken kannste aber jezze schon wie ne biologische :)
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