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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schlägerei in Gaststätte - Lohnfortzahlung oder nicht?

P
Putzer
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege hatte eine Schlägerei, in einer Gaststätte.Schuld Frage ist noch nicht geklärt. Der Kollege ist Krankgeschrieben und muß wahrscheinlich operit werden. Die Geschäftsleitung hat davon erfahren und möchte die Lohnfordzahlung ver= weigern. Frage: Ist das rechtlich in Ordnung?

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Community-Antworten (12)

H
Heinz

13.10.2006 um 21:35 Uhr

Der Arbeitgeber kann bei Fremdverschulden sich das Geld für den Lohn vom Verursacher, bzw. dessen Versicherung zurückholen. Genauso machts die Krankenkassen ja auch, wenn man nach einem Krankenhausaufenthalt im Fragebogen der KK angibt, dass Fremdverschulden vorliegt. Ob er den Lohn einbehalten kann, wenn der Kollege in der Kneipe aufmüpfig geworden ist und selbst eine Schlägerei angezettelt hat, müsste individualrechtlich geklärt werden. Nachvollziehbar fänd ichs schon, und verdient hätte der Bursche es auch.

W
wölfchen

13.10.2006 um 21:44 Uhr

@ Heinz, aber dann bin ich auch dafür, dass alle Freizeitsportler, insbesondere die Extremsportler, sowie Gartenfreaks, die beim Äpfelpflücken vom Baum stürzen und ähnliche Unfälle und nicht zu vergessen alle Schwangeren (weil: selbstverschuldet) keine Lohnfortzahlung mehr bekommen! Verdient hätten es auch diese Burschen und Frauen! ;-)

H
Heini

13.10.2006 um 23:05 Uhr

Provoziert ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine Rauferei und verletzt sich dabei schwer, kann ihm der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit verweigern. Vor allem, wenn der übermütige Raufbold zu Beginn der Handgreiflichkeiten selber ordentlich ausgeteilt hat. LAG Hamm (Urteil vom 24.9.2003 - 18 Sa 785/03)

H
Heinz

13.10.2006 um 23:24 Uhr

@Wölfchen, ich weiß auch, dass manchen Leuten nichts besseres einfällt, als in Ihrer Freizeit Schlägereien anzuzetteln ( Hey, kuckst du? Pa aufe Fresse, oder was? ), dass du aber Äpfelpflücker, Schwangere und Extremsportler mit diesen Knallköppen in einen Topf wirfst, find ich seltsam. Schön, dass Heini direkt ein passendes Urteil parat hatte.

P
packer

16.10.2006 um 16:59 Uhr

nachtrag:

ich war jetzt auf einem kammertermin am AG marburg, in dem der Richter Rühle ein urteil in der frage der folgeerkrankungen wegen einer behandlung ihrer unfruchtbarkeit für die klägerin entschieden hat. damit ist die unfruchtbarkeit eine krankheit und die sich aus der hormonbehandlung folgernden arbeitsunfähigkeiten sind vom arbeitgeber zu tragen. mal sehen ob dieses urteil vors LAG und vors BAG geht. unfruchtbarkeit nimmt ja leider ziemlich zu... ach ja, das bayrische LAG hat jezze hochoffiziell festgestellt, daß die schwangerschaft keine krankheit ist... erkenntnisse kommen manchmal langsam aber gewaltig :)))

gruß, packer

K
Kölner

16.10.2006 um 20:04 Uhr

@packer Du überforderst mich: Was hat Dein Richterspruch mit der Fragestellung zu tun?

RI
Ramses II

16.10.2006 um 20:37 Uhr

Vielleicht war ja die Unfruchtbarkeit das Ergebnis einer Kneipenschlägerei?

L
Lotte

16.10.2006 um 21:04 Uhr

Ramses,

also wirklich: Wir Frauen schlagen uns nicht! Wußtest Du übrigens, dass das Aggressionspotential des Mannes sich etwa im Alter von 60 Jahren an das der Frau angleicht?

Du bist also schon lammfromm, Kölner mit seinen 80 Jahren auch ;-)

RI
Ramses II

16.10.2006 um 21:57 Uhr

Ich glaube nicht dass ich im Alter dazu neigen werde, zu kratzen, zu spucken und mit einer Handtasche Geschlechtsgenossen auf den Kopf zu schlagen.

K
Kölner

16.10.2006 um 22:04 Uhr

@Ramses II Stimmt! Ich kann mir auch nur vorstellen, dass Dir das widerfährt....

RI
Ramses II

17.10.2006 um 00:00 Uhr

Kölner,

nur weil in Köln alle Männer mit rosa Handtäschchen rumlaufen muss das noch lange nicht bundesweit der Fall sein.

P
packer

17.10.2006 um 16:40 Uhr

@ kölner ich wollte die unfruchtbaren nicht aussen vorgelassen wissen! ich habe auch so meine absonderlichen steckenpferdchen zu reiten...

@ ramses

also zicken kannste aber jezze schon wie ne biologische :)

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