Moin, wir sind ein kleiner PR (3 Mitglieder) und stehen aktuell vor einer Fragestellung:
Mitarbeiter X beantragt eine Reduzierung seiner Wochenarbeitszeit nach TzBfg.
Diese wurde in einer Nebenabrede vom DSL genehmigt.
In der Nebenabrede findet sich ein Absatz:
"Die in dieser Nebenabreede festgelegte Arbeitszeitregelung tritt außer Kraft, wenn wegen starken Arbeitsanfalls, wegen Urlaub oder Krankheit anderer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von der geschäftsleitung vorübergehend Vollbeschäftigung von X angeordnet wird."


Ist dieser Passus legitim?

Wir wollen dem MA natürlich keine Steine in den Weg legen, finden aber durchaus, dass das eine sehr schwammige, arbeitnehmer-unfreundiche Regelung ist.

Aber zwischen "nicht toll finden" und "gesetzliche Grundlage zur Mitbestimmung" gibts ja zum Glück Welten; nur konnten wir bislang noch keine Informationen hierzu finden, vielleicht habt ihr ja einen Tipp.


Gruß


A. aus Hannover