Nebenabrede zum Arbeitsvertrag
Moin, wir sind ein kleiner PR (3 Mitglieder) und stehen aktuell vor einer Fragestellung: Mitarbeiter X beantragt eine Reduzierung seiner Wochenarbeitszeit nach TzBfg. Diese wurde in einer Nebenabrede vom DSL genehmigt. In der Nebenabrede findet sich ein Absatz: "Die in dieser Nebenabreede festgelegte Arbeitszeitregelung tritt außer Kraft, wenn wegen starken Arbeitsanfalls, wegen Urlaub oder Krankheit anderer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von der geschäftsleitung vorübergehend Vollbeschäftigung von X angeordnet wird."
Ist dieser Passus legitim?
Wir wollen dem MA natürlich keine Steine in den Weg legen, finden aber durchaus, dass das eine sehr schwammige, arbeitnehmer-unfreundiche Regelung ist.
Aber zwischen "nicht toll finden" und "gesetzliche Grundlage zur Mitbestimmung" gibts ja zum Glück Welten; nur konnten wir bislang noch keine Informationen hierzu finden, vielleicht habt ihr ja einen Tipp.
Gruß
A. aus Hannover
Community-Antworten (7)
17.10.2018 um 17:29 Uhr
Ich würde diesen Freibrief für den Arbeitgeber jedenfalls nicht unterschreiben.
17.10.2018 um 17:36 Uhr
"Diese wurde in einer Nebenabrede vom DSL genehmigt."
Wofür überhaupt diese Nebenabrede ? Das Ding wird genehmigt (wie beantragt) und gut ist.
17.10.2018 um 17:42 Uhr
Also zumindest der BR ist bei der Reduzierung der individuellen, arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht in der Mitbestimmung. Ich weiß nicht, wie das bei einem PR ist.
17.10.2018 um 17:51 Uhr
Ich würde das als Kompromissvorschlag sehen. Wenn X ihn unterschreibt ist er auch daran gebunden. So ein Vorschlag ist aber verhandelbar. Ansonsten kann der Arbeitgeber dem Wunsch nach Arbeitszeitverringerung nur zustimmen oder aus betrieblichen Gründen ablehnen.
17.10.2018 um 23:05 Uhr
Aber zwischen "nicht toll finden" und "gesetzliche Grundlage zur Mitbestimmung" gibts ja zum Glück Welten; Nochmal: was wollt ihr mitbestimmen? Der BR ist bei der Reduzierung der individuellen arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht in der Mitbestimmung. Ich weiß nicht, wie das bei einem PR ist.
19.10.2018 um 12:01 Uhr
Vielen Dank für Eure Mithilfe, es hat sich mittlerweile einvernehmlich geklärt. Gruß aus Hannover A.
27.10.2018 um 12:22 Uhr
Ab Januar 2019 tritt das neue Gesetz „Brückenteilzeit „ in Kraft. Informiert Euch drüber und gebt das an die Mitarbeiter weiter. Das Wichtigste daran ist, das man nach einer gewünschten Teilzeit wieder in Vollzeit zurück gehen kann, was derzeit nicht möglich ist, außer man vereinbart das mit dem AG.
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