Erstellt am 17.10.2018 um 15:29 Uhr von kratzbürste
Ich würde diesen Freibrief für den Arbeitgeber jedenfalls nicht unterschreiben.
Erstellt am 17.10.2018 um 15:36 Uhr von celestro
"Diese wurde in einer Nebenabrede vom DSL genehmigt."
Wofür überhaupt diese Nebenabrede ? Das Ding wird genehmigt (wie beantragt) und gut ist.
Erstellt am 17.10.2018 um 15:42 Uhr von nicoline
Also zumindest der BR ist bei der Reduzierung der individuellen, arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht in der Mitbestimmung. Ich weiß nicht, wie das bei einem PR ist.
Erstellt am 17.10.2018 um 15:51 Uhr von Catweazle
Ich würde das als Kompromissvorschlag sehen. Wenn X ihn unterschreibt ist er auch daran gebunden. So ein Vorschlag ist aber verhandelbar. Ansonsten kann der Arbeitgeber dem Wunsch nach Arbeitszeitverringerung nur zustimmen oder aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Erstellt am 17.10.2018 um 21:05 Uhr von nicoline
*Aber zwischen "nicht toll finden" und "gesetzliche Grundlage zur Mitbestimmung" gibts ja zum Glück Welten;*
Nochmal: was wollt ihr mitbestimmen? Der BR ist bei der Reduzierung der individuellen arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht in der Mitbestimmung. Ich weiß nicht, wie das bei einem PR ist.
Erstellt am 19.10.2018 um 10:01 Uhr von whopper
Vielen Dank für Eure Mithilfe, es hat sich mittlerweile einvernehmlich geklärt.
Gruß aus Hannover
A.
Erstellt am 27.10.2018 um 10:22 Uhr von Caron15
Ab Januar 2019 tritt das neue Gesetz „Brückenteilzeit „ in Kraft. Informiert Euch drüber und gebt das an die Mitarbeiter weiter. Das Wichtigste daran ist, das man nach einer gewünschten Teilzeit wieder in Vollzeit zurück gehen kann, was derzeit nicht möglich ist, außer man vereinbart das mit dem AG.