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Arbeitsvertrag

H
Hella
Nov 2016 bearbeitet

hallöchen, unser AG will einen Punkt im Arbeitsvertrag ändern. Es geht um eine Zulage, die nicht mehr als solches ausgewiesen sein soll, sondern zum Grundgehalt dazu kommt. Somit kann diese auch keinem wieder weg genommen werden. Alle sind auch damit einverstanden. In welcher Form muß das ablaufen. Muß der ganze Arbeitsvertrag geändert werden? Reicht eine Nebenabrede? Weiß einer Bescheid? Danke für die Hilfe!

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

01.09.2011 um 22:18 Uhr

also ich meine, dass ein zusätzliches Schreiben ausreicht - etwa in der Form, wie auch Tarifsprünge oder Umgruppierungen dem AN mitgeteilt werden. Grund für einen neuen Vertrag sehe ich nicht.

R
rkoch

02.09.2011 um 10:43 Uhr

Genau genommen muß eigentlich gar nichts gemacht werden. Da Verträge dieser Art auch durch pures Einverständnis geschlossen werden können reicht es eigentlich, das der AG einen Aushang macht:

Ab 01.09.2011 ändert sich folgendes: .........

und so lange kein AN gerichtlich dagegen vorgeht, ist er damit einverstanden und das wars.

K
Kölner

02.09.2011 um 10:48 Uhr

@rkoch Kannst Du Dir irgendwie denken/Hast Du eine Idee dazu, warum ein AG diesen Vorgang so vornimmt, wie er das hier vornehmen will?

H
hennessy

02.09.2011 um 11:12 Uhr

Ich währe vorsichtig,

bei uns wird die Zulage nicht gesondert ausgewiesen sondern zählt zur übertariflichen Bezahlung.

Jetzt heist es bei einer Tariferhöhung, die Erhöhung wird teilweise an die übertarifliche bezahlung angerechnet.

P
Petrus

02.09.2011 um 11:36 Uhr

Andere Aspekte, die sich negativ auswirken könnten, ist die Versteuerung... Eine Feiertags- und Nacht-Zulage ist z.B. steuerfrei - eine gleich hohe Bruttogehaltserhöhung aber eben nicht mehr (nur hat der ArbGeb weniger Arbeit mit der Gehaltsabrechnung). Auch gibt es Formen der privaten Altersvorsorge, die nur dann staatlich gefördert werden, wenn sie aus "jährlich einmaligen" Sonderzahlungen finanziert werden - da macht es dann einen erheblichen Unterschied, ob ich mein Urlaubs-/Weihnachtsgeld 1x jährlich bekomme (13 Monatsgehälter) oder das selbe Jahresgehalt in 12 Monatsgehälten. Für den ArbGeb hätte es zwar den Vorteil, dass er keine Rückstellungen bilden muss...

R
rkoch

02.09.2011 um 12:12 Uhr

@Kölner

Kannst Du Dir irgendwie denken/Hast Du eine Idee dazu, warum ein AG diesen Vorgang so vornimmt, wie er das hier vornehmen will?

Nee, aber Hella hat auch nur nach "Muß der ganze Arbeitsvertrag geändert werden? Reicht eine Nebenabrede?" gefragt.....

Abgesehen davon interpretiere ich das:

Somit kann diese auch keinem wieder weg genommen werden. in die Richtung, das es hier wohl um irgendeine bislang freiwillige Zulage geht.

Tja, warum will er das wohl? Hella? Irgendein Kommentar? Ich kann nur (wenn der AG den AN nicht war reinwürgen will) vermuten, das die Berechnung/Buchung der Zulagen im Personalbüro unnötigen Aufwand verursacht der sich reduzieren ließe wenn man diese Zulagen fest einbucht.

Ansonsten was die Frage der Umsetzungsproblematik bzw. der zu bedenkenden Folgen angeht gebe ich hennessy und petrus durchaus Recht....

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