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Alkohol am Arbeitsplatz - Kann der AG in seinem Betrieb Alkoholkontrollen durchführen?

A
AS
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG in seinem Betrieb Alkoholkontrollen durchführen? Wenn ja, wie weit kann er dabei gehen. Ist es zulässig dem "Sünder" Blut durch den Betriebsarzt abnehmen zu lassen?( damits auch Ramses versteht)

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Community-Antworten (3)

R
rolfo2

12.10.2006 um 17:33 Uhr

Also Blutentnahme durch den Betriebsarzt geht auf keinen Fall. Alkotestproben z.B. Alkomat etc. ja, sofern der Betriebsrat zustimmt. Ohne Zustimmung des BR geht da garnichts.

K
Kölner

12.10.2006 um 21:12 Uhr

@rolfo2 Quatsch! Der AN ganz alleine muss dem Alkoholtest zustimmen oder diesen eben ablehnen, da kann auch eine BV nix dran ändern.

RI
Ramses II

12.10.2006 um 23:40 Uhr

AS,

was wollt Ihr mit dem Blut des Betriebsraztes?

Und wie kommt der "Sünder" in dessen Besitz?

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