Alkohol am Arbeitsplatz - Kann der AG in seinem Betrieb Alkoholkontrollen durchführen?
Kann der AG in seinem Betrieb Alkoholkontrollen durchführen? Wenn ja, wie weit kann er dabei gehen. Ist es zulässig dem "Sünder" Blut durch den Betriebsarzt abnehmen zu lassen?( damits auch Ramses versteht)
Community-Antworten (3)
12.10.2006 um 17:33 Uhr
Also Blutentnahme durch den Betriebsarzt geht auf keinen Fall. Alkotestproben z.B. Alkomat etc. ja, sofern der Betriebsrat zustimmt. Ohne Zustimmung des BR geht da garnichts.
12.10.2006 um 21:12 Uhr
@rolfo2 Quatsch! Der AN ganz alleine muss dem Alkoholtest zustimmen oder diesen eben ablehnen, da kann auch eine BV nix dran ändern.
12.10.2006 um 23:40 Uhr
AS,
was wollt Ihr mit dem Blut des Betriebsraztes?
Und wie kommt der "Sünder" in dessen Besitz?
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