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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrtkostenerstattung - für zeitweisen Einsatz in einem anderen Haus der Kette?

B
bigb
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin unseres Geschäftes wurde für mehrere Tage in einem anderen Haus unserer Kette eingesetzt.

Die Fahrstrecke von ihr zu Hause bis in das andere Haus ist kürzer als ihr normaler Arbeitsweg zu uns ins Geschäft wäre.

Steht ihr für diese Tage wo Sie in dem anderen Haus war Fahrkostenerstattung zu? Falls ja, warum?

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Community-Antworten (2)

R
Rollie

11.10.2006 um 17:39 Uhr

Erhält sie denn für den Arbeitsweg, den sie regulär hätte eine Fahrtkostenerstattung ?

B
bigb

11.10.2006 um 18:27 Uhr

nein, für den normalen weg erhält sie keine.

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