Fahrtkostenerstattung - für zeitweisen Einsatz in einem anderen Haus der Kette?
Eine Mitarbeiterin unseres Geschäftes wurde für mehrere Tage in einem anderen Haus unserer Kette eingesetzt.
Die Fahrstrecke von ihr zu Hause bis in das andere Haus ist kürzer als ihr normaler Arbeitsweg zu uns ins Geschäft wäre.
Steht ihr für diese Tage wo Sie in dem anderen Haus war Fahrkostenerstattung zu? Falls ja, warum?
Community-Antworten (2)
11.10.2006 um 17:39 Uhr
Erhält sie denn für den Arbeitsweg, den sie regulär hätte eine Fahrtkostenerstattung ?
11.10.2006 um 18:27 Uhr
nein, für den normalen weg erhält sie keine.
Verwandte Themen
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Rufbereitschaft
Guten Abend, Ein paar Fragen zur Rufbereitschaft die ich jetzt schon seit 4 Jahren so mache und mir langsam denke ist das ganze überhaupt rechtens. Bei mir sieht es so aus das ich normale Frühschich
Rufbereitschaftsvergütung
ÄlterAb 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Aufrundung von Überstunden im Bereitschaftsfall
ÄlterAls BR eines Versorgungsunternehmens stellt sich zurzeit die Frage, ob die Rundungen von Einsatzzeiten innerhalb einer Rufbereitschaft korrekt abgerechnet werden?! Im TV-V §10 Abs.3 steht: "Für die