Hallo liebe BRs,

da die Fahrzeit unser Arbeitgeber nicht als Arbeitszeit rechnet würde es
mich interessieren wie das Arbeitszeitschutzgesetz sieht.
Ist es richtig das ein MA nach seiner regulären Arbeitszeit noch direkt anschliessen eine Anreise (Schulung) von 300km in kauf nehmen muß? Arbeitszeit ist es keine das ist uns klar. Gibt es da dennoch keine Grenzen? Beim nächsten mal sind es ja evtl 500km Anreise nach der regulären Arbeitzeit