Erstellt am 16.10.2018 um 07:58 Uhr von kratzbürste
Wieso ist das keine Arbeitszeit?
Auch angeordnete Schulungen sind Arbeit.
Warum stimmt der BR überhaupt derartigen Schulungen zu?
§§ 87.1.2+3, 97,98 BetrVG
Erstellt am 16.10.2018 um 08:51 Uhr von ickederdicke
Wer hat die Schulung angeordnet / beschlossen ? Der AG oder der BR ?
Generell wäre hier eine Vorabend Anreise mehr als sinnvoll und sicherer.
Erstellt am 16.10.2018 um 09:14 Uhr von KlausL
Hi. Danke für Eure Antworten. Der AG. Es handelt sich um eine Produktschulung. Es ist heute der Vorabend. Die Schulung startet morgen um 8Uhr. Aber eben erst den kmpl Tag arbeiten. Da die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit gesehen wird gibt es laut unserer Chefetage auch keinen Konflikt mit dem ArbZG.
Erstellt am 16.10.2018 um 09:32 Uhr von Krambambuli
Ihr solltet nicht auf die Rechtsauffassung der Chefetage hören. Wenn die Kollegen wo möglich noch mit einem Auto selbst fahren müssen plus Schulungszeit, seid ihr ganz dick im roten Bereich. Wahrscheinlich passt noch nicht einmal die anschließende Ruhezeit.
An eurer Stelle würde ich den AG auffordern, es zu unterlassen Arbeitszeiten außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen.
Erstellt am 16.10.2018 um 12:13 Uhr von KlausL
Danke nochmal vorab. Nochmal für mich zu begreifen. Wann ist Fahrzeit Arbeitszeit? Für den Beifahrer devintiv nicht wie ich das rauslese.
Erstellt am 16.10.2018 um 12:24 Uhr von kratzbürste
Wer fährt arbeitet doch. Und wenn dies aus Veranlassung des Chefs geschieht, ist es auch Arbeitszeit. Im Übrigen habe ich meine Zweifel, wenn zwischen zwei Arbeitsblöcken eine notwendige Dienstreise erforderlich ist, der Mitfahrer Freizeit hat.