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Fortbildung nach regulärer Arbeitszeit 300km Entfernung

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KlausL
Okt 2018 bearbeitet

Hallo liebe BRs,

da die Fahrzeit unser Arbeitgeber nicht als Arbeitszeit rechnet würde es mich interessieren wie das Arbeitszeitschutzgesetz sieht. Ist es richtig das ein MA nach seiner regulären Arbeitszeit noch direkt anschliessen eine Anreise (Schulung) von 300km in kauf nehmen muß? Arbeitszeit ist es keine das ist uns klar. Gibt es da dennoch keine Grenzen? Beim nächsten mal sind es ja evtl 500km Anreise nach der regulären Arbeitzeit

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Community-Antworten (6)

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kratzbürste

16.10.2018 um 09:58 Uhr

Wieso ist das keine Arbeitszeit? Auch angeordnete Schulungen sind Arbeit. Warum stimmt der BR überhaupt derartigen Schulungen zu?

§§ 87.1.2+3, 97,98 BetrVG

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ickederdicke

16.10.2018 um 10:51 Uhr

Wer hat die Schulung angeordnet / beschlossen ? Der AG oder der BR ? Generell wäre hier eine Vorabend Anreise mehr als sinnvoll und sicherer.

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KlausL

16.10.2018 um 11:14 Uhr

Hi. Danke für Eure Antworten. Der AG. Es handelt sich um eine Produktschulung. Es ist heute der Vorabend. Die Schulung startet morgen um 8Uhr. Aber eben erst den kmpl Tag arbeiten. Da die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit gesehen wird gibt es laut unserer Chefetage auch keinen Konflikt mit dem ArbZG.

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krambambuli

16.10.2018 um 11:32 Uhr

Ihr solltet nicht auf die Rechtsauffassung der Chefetage hören. Wenn die Kollegen wo möglich noch mit einem Auto selbst fahren müssen plus Schulungszeit, seid ihr ganz dick im roten Bereich. Wahrscheinlich passt noch nicht einmal die anschließende Ruhezeit. An eurer Stelle würde ich den AG auffordern, es zu unterlassen Arbeitszeiten außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit ohne Zustimmung des BR anzuordnen.

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KlausL

16.10.2018 um 14:13 Uhr

Danke nochmal vorab. Nochmal für mich zu begreifen. Wann ist Fahrzeit Arbeitszeit? Für den Beifahrer devintiv nicht wie ich das rauslese.

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kratzbürste

16.10.2018 um 14:24 Uhr

Wer fährt arbeitet doch. Und wenn dies aus Veranlassung des Chefs geschieht, ist es auch Arbeitszeit. Im Übrigen habe ich meine Zweifel, wenn zwischen zwei Arbeitsblöcken eine notwendige Dienstreise erforderlich ist, der Mitfahrer Freizeit hat.

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