Erstellt am 10.10.2006 um 10:42 Uhr von bernd
Hej superman,
nur sehr begrenzte.
Die Möglichkeiten sind größer, wenn der BRV die Sache andersherum angeht.
Er kommt vor lauter BR-Arbeit (die dann u.U. nachzuweisen ist) während der normalen Arbeitszeit nicht zu seiner Arbeit nach Arbeitsvertrag. Die muss er dann, so der Unternehmer keine andere Möglichkeit findet, in Überstunden oder Mehrarbeit erledigen. BR-Arbeit hat in der Regel während der normalen Arbeitszeit zu erfolgen.