Überstunden - Anspruch für BRV?
Welche Möglichkeit hat ein Betriebsratsv. auf Überstundenanspruch zu bestehen, wenn er während d. normalen Arbeitszeit, nicht zur Betriebsratsarbeit kommt?
Community-Antworten (1)
10.10.2006 um 12:42 Uhr
Hej superman,
nur sehr begrenzte. Die Möglichkeiten sind größer, wenn der BRV die Sache andersherum angeht. Er kommt vor lauter BR-Arbeit (die dann u.U. nachzuweisen ist) während der normalen Arbeitszeit nicht zu seiner Arbeit nach Arbeitsvertrag. Die muss er dann, so der Unternehmer keine andere Möglichkeit findet, in Überstunden oder Mehrarbeit erledigen. BR-Arbeit hat in der Regel während der normalen Arbeitszeit zu erfolgen.
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