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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden - Anspruch für BRV?

S
superman
Nov 2016 bearbeitet

Welche Möglichkeit hat ein Betriebsratsv. auf Überstundenanspruch zu bestehen, wenn er während d. normalen Arbeitszeit, nicht zur Betriebsratsarbeit kommt?

4.31901

Community-Antworten (1)

B
Bernd

10.10.2006 um 12:42 Uhr

Hej superman,

nur sehr begrenzte. Die Möglichkeiten sind größer, wenn der BRV die Sache andersherum angeht. Er kommt vor lauter BR-Arbeit (die dann u.U. nachzuweisen ist) während der normalen Arbeitszeit nicht zu seiner Arbeit nach Arbeitsvertrag. Die muss er dann, so der Unternehmer keine andere Möglichkeit findet, in Überstunden oder Mehrarbeit erledigen. BR-Arbeit hat in der Regel während der normalen Arbeitszeit zu erfolgen.

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